Das Landratsamt Starnberg setzt als neuen Termin für die Neuwahl des Stadtrats der Stadt Starnberg Sonntag, den 19. April 2015 fest.
Anfang Dezember hat das Landratsamt die Stadtratswahl der Stadt Starnberg für ungültig erklärt. Die Ungültigerklärung ist am 12. Januar bestandskräftig geworden. Anschließend hatten die sich bewerbenden Personen eine Woche Zeit, von ihrer Bewerbung zurückzutreten. Der Wahlausschuss der Stadt Starnberg hat in seiner gestrigen Sitzung über die Wirksamkeit der Rücktrittserklärungen und die Wählbarkeit der sich bewerbenden Personen sowie über das Nachrücken der Ersatzleute entschieden. Er hat festgestellt, dass eine Neuwahl durchzuführen ist. Eine Nachwahl scheidet aus, weil bei den Wahlvorschlagsträgern der CSU, der SPD, der BMS und der WPS nicht genügend Ersatzleute zur Verfügung stehen, um die Listenplätze wieder vollständig aufzufüllen.
Bei der Neuwahl ist ein völlig neues Wahlverfahren durchzuführen. Zunächst erfolgt die Bestellung eines Wahlleiters durch die Stadt. Das Wahlverfahren beginnt dann mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den neuen Wahlleiter. Der Stadtrat der Stadt Starnberg wird für den Rest der Wahlzeit neu gewählt. Die Bürgermeisterwahl ist davon nicht betroffen.