Auf dieser Seite finden Sie alle Formular zum Thema Waffenrecht.
Derzeit sind noch nicht alle Formulare online verfügbar.
Der Bestand wird jedoch Zug um Zug erweitert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse:
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-331
Fax: 08151 148-11331
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Raum: 143
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-499
Fax: 08151 148-630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Raum: 142
Formulare und Merkblätter
Anwendungsbereich:
Allgemeiner Antrag ausgenommen:
- Langwaffen für Jäger mit gültigem Jagdschein
- Erben / Vermächtnisnehmer
Anwendungsbereich:
Erwerb von Schusswaffen als Erbe oder Vermächtnisnehmer
Anwendungsbereich:
Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe
Kosten: 100,00 Euro
Hinweis zu den Kosten:
Der Kleine Waffenschein kostet einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €. Dieser Betrag wird auch dann fällig, wenn sich im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung herausstellen sollte, dass Ihre Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.
Bitte beachten:
Persönliche Vorsprache notwendig!
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und den ausgefüllten Antrag mit!
Wesentlicher Inhalt:
Allgemeine Informationen zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe und Vorraussetzungen für den kleinen Waffenschein
Anwendungsbereich:
- Überlassung von Schusswaffen in allen Fällen
- Erwerb von Schusswaffen mit Voreintrag, "gelber" oder "roter" WBK, gültigem Jagdschein
Anwendungsbereich:
- Neuausstellung eines EFP
- Verlängerung eines EFP
- Eintragung weiterer Waffen in einen bereits ausgestellten EFP
Wesentlicher Inhalt:
Allgemeine Informationen zur Aufbewahrung von Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis bedarf
Wesentlicher Inhalt:
Grundsätzliche Informationen rund um den Umgang mit Schusswaffen
Anwendungsbereich:
- Waffe ist nicht mehr auffindbar
- Waffe ging verloren
- Waffe wurde entwendet
Anwendungsbereich:
Eine Schusswaffe wurde
- unbrauchbar gemacht,
- gänzlich zerstört
Anwendungsbereich:
- Antrag für erstmalige Erteilung
- Antrag zur Verlängerung
einer Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang mit explosoinsgefährlichen Stoffen
Anwendungsbereich:
Bescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV für Lehrgänge als
- Wiederlader
- Vorderladerschütze
- Böllerschütze
Anwendungsbereich:
Vereins - Waffenbesitzkarte
Anwendungsbereich:
- Einfuhr aus EU-Nachbarland oder einem Drittstaat
- Ausfuhr in ein EU-Nachbarland
- Durchfuhr durch Deutschland
Online noch nicht verfügbar:
Rückführung einer eigenen Schusswaffe aus dem Ausland
Wesentlicher Inhalt:
Informationen zur Rückführung einer z.B. anläßl. einer Jagd in ein Land außerhalb der EU mitgenommenen eigenen Schusswaffe
Einstufung von Rettungsmessern
Wesentlicher Inhalt:
Bekanntmachung des Bundeskriminalamtes zum erlaubnisfreien Umgang mit Rettungsmessern
Weitere Formulare