Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2016 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ fördert der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also kreisweite und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist. Liegt diese Voraussetzung vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Eine Förderung setzt allerdings voraus, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder beck.kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.