Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse
Zuschüsse
- Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
(Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten) - Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 € - Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres. - Landkreiszuschuss zu Aufwendungen für Übungsleitervergütungen für Kinder und Jugendliche, Behinderte und junge Erwachsene.
Vereinspauschale
Voraussetzungen und Hinweise zum Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
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Sportförderung
Sportförderrichtlinien des Landkreises Starnberg - gültig ab 01.01.2012
[PDF, 91 kB]
Antrag auf Gewährung von Förderungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien
[PDF, 104 kB » Formulardaten und Datenschutz]