Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsrecht, Team 313, erfüllen folgende Aufgaben:
- Erteilung und Verlängerung von allen Aufenthaltstiteln nach dem AufenthG einschließlich der Erteilung von Aufenthalt-erlaubnissen von Amtswegen, ausgenommen jedoch Visa sowie Aufenthaltstiteln nach Abschnitt 5 des
AufenthG aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - Bearbeitung von Visaangelegenheiten (§ 5 Abs. 2 AufenthG, § 6 AufenthG, § 71 Abs. 2 AufenthG, § 31 AufenthV)
- Vorbereitung der Antragsablehnung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (ausgenommen Visum und Niederlassungserlaubnis)
- Vorbereitung freiwilliger Ausreisen bei unrechtmäßigem Aufenthalt (sog. Erlöschenstatbestände nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)
- Feststellung der Freizügigkeit (EU und Schweiz), Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung (§ 5 Abs. 1, Abs. 4 und 5 FreizügG/EU)
- Überwachung von Aufenthalten im Bundesgebiet
- Ausstellung von Passersatzpapieren und eines Ausweisersatzes (§ 4 AufenthV)
- Begleitung des Integrationsmanagement (§ 43 ff. AufenthG, § 4 IntV §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR)
- Änderung der Arbeitgeberbindung
- Prüfung von Scheinvaterschaftsanerkennung (§ 85a AufenthG, § 1597a BGB)
- Verwaltung von Verpflichtungserklärungen und Sparkonten mit Sperrvermerk
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 98 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR, § 8 SchwarzArbG)
- Stellen von Strafanzeigen (§§ 84 ff. AsylG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; §§ 95 ff. AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR) )
Darüber hinaus erbringen sie weitere Dienstleistungen für uns wie z.B.:
- Beratungen in Fragen des Aufenthalts-, des Visa- und des Freizügigkeitsrechts sowie zu Intergrationsverpflichtungen
- Einziehung, Verwahrung, Überprüfung und Ausgabe von ausländischen Dokumenten wie nationale Reisepässe, Urkunden etc.
- Datenpflege diverser Fachprogramme
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen und sicherheits- bzw. statusrechtlicher Mitteilungen anderer Behörden