Verwaltung Online: Tiere
Einige Verwaltungsangelegenheiten können Sie inzwischen über das Internet erledigen. Die Online-Angebote auf dieser Seite bieten folgende Möglichkeiten:
- Beantragung von Verwaltungsverfahren
- elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt
- Abruf von amtlichen Auskünften
- Fleischhygienebezirke (GeoLIS) » starten
- Zuständiger Fachbereich, Ansprechpartner und weitere Informationen zu dieser Verwaltungsdienstleistung
- Kurzbeschreibung:
Fleischhygienebezirke sind Bezirke in denen praktizierende Tierärzte landkreiseigene Aufgaben wie die Schlachttieruntersuchung, den Fleischbeschau, die Gehegewildüberwachung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben übernommen haben.
Da sie damit amtliche Aufgaben wahrnehmen nennt man sie amtliche Tierärzte.
Der Landkreis Starnberg ist in 5 Fleischhygienebezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk ist ein amtlicher Tierarzt und ein Vertreter zuständig.Karte der Zuständigkeiten der amtlichen Tierärzte (Fleischhygienebezirke)
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- Jagdrevierinformationen (GeoLIS) » starten
- Kurzbeschreibung:
Diese GeoLIS.Jagdrevierinformationen stellt Informationen der Unteren Jagdbehörde über die Jagdreviere für die Polizeiinspektionen bereit.
Zur polizeilichen Aufgabenerfüllung in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltungsbehörde erhalten die Polizeiinspektionen im GeoLIS Zugriff auf Basisinformationen über die Jagdreviere:- Reviergrenzen
- Revierpächter und Hegeringleiter
- Vorstände der Jagdgenossenschaften>
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- Jagdrevierübersicht und jagdliche Einrichtungen (GeoLIS) » starten
- Zuständiger Fachbereich, Ansprechpartner und weitere Informationen zu dieser Verwaltungsdienstleistung
- Kurzbeschreibung:
GeoLIS.Revierübersicht zeigt die räumliche Ausprägung der Jagdreviere im Landkreisgebiet.
Klicken Sie auf die in der Karte dargestellten Jagdreviere. Das sich öffnende Fenster zeigt die GeoLIS-Reviernummer und den Namen des Reviers an.
Die im GeoLIS parzellenscharf geführten Reviergrenzen sind besonders für alle mit dem Jagdrecht in Zusammenhang stehenden Aufgabenstellungen hilfreich. Nach den gesetzlichen Vorgaben von §5 Bundesjagdgesetz und Artikel 3 Bay. Jagdgesetz setzt die Untere Jagdbehörde über einen Bescheid rechtsverbindliche Jagdreviergrenzen fest. Die graphische Dokumentation ermöglicht es, Widersprüche und Konflikte bei der Revierabgrenzung systematisch zu ermitteln und zu bereinigen. Sie hilft bei der Planung von Maßnahmen gegen den Wildverbiss oder bei der zeitnahen Beantwortung von Fragen bei Wildschäden. Darüber hinaus ist auch das Problem der befriedeten Bereiche lösbar. In Kombination mit Luftbildern und topographischen Geo- und Flurstücksdaten wird eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und dauerhaft dokumentierte Abgrenzung vollzogen.Revierübersicht und Jagdliche Einrichtungen
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Online-Formulare
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