Aus welchen Ländern werden Testergebnisse anerkannt? Welche Voraussetzungen müssen noch vorliegen?
Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.