Einreise-Quarantäneverordnung – EQV
Die Einführung der Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten lässt die Bestimmungen der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung vom 15. Juni 2020 (EQV) unberührt. Wer sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat,
- muss grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne
- und sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Die Einreise-Quarantäneverordnung sowie Fragen und Antworten hierzu finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv.