Warum müssen sich Einreisende aus anderen Gebieten nicht testen lassen?
Die Testpflicht kann nach dem Infektionsschutzgesetz nur bei Einreise aus den Gebieten gelten, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Die aktuelle Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Robert Koch-Institut.