Aktueller Status im Landkreis Starnberg
7-Tage-Inzidenz bei 26,30 (laut RKI COVID-19 Dashboard des RKI mit Stand vom 27.02.2021)
Aktuelle Zahl der positiv getesteten Fälle aus dem Landkreis Starnberg:
3.712 (Stand 27. Februar 2021) - Änderungen zum Vortag: +3
» Fallzahlen Landkreis Starnberg nach Gemeinden und weiteren Kriterien
Wichtige Hinweise:
Fragen und Antworten zum Coronavirus
Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht
Lockdown
Die wichtigsten Antworten und Regeln zum Lockdown finden Sie hier:
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
» https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
» https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Maskenpflicht
Wo muss ich eine FFP2-Maske tragen?
- Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (Haltestellen) sowie für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
- Kunden und ihre Begleitpersonen in Ladengeschäften mit Kundenverkehr (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Banken und Tankstellen, bei der Abholung von vorbestellten Waren in Ladengeschäften (Click&Collect))
- bei der Abholung von Essen "To Go"
- bei der Abholung von bestellten Büchern und Medien in Bibliotheken
- in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Wartebereichen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen
- an Verkaufsständen auf Märkten
- in Arzt- und Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen
- bei Besuchen in Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- beim Besuchen von öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften
Konsum von Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist gemäß § 24 Punkt 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Landkreis Starnberg.
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Landkreiskarte für Flächen mit Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und Alkoholverbot
App "ArcGIS Explorer" - Nutzen Sie die GeoLIS-Karten auf iPhones, iPads, Macs und Android-Geräten
Erkältungssymptome in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten
Umgang mit Kinder mit Erkältungssymptomen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rahmenhygieneplan Kindertageseinrichtungen Punkt 1.1.1.
Kindertagesbetreuung - Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Vorgehen bei (möglicher) Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers bzw. einer Lehrkraft entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rahmenhygieneplan Schulen Punkt 14.
Besuch von Einrichtungen
Der Besuch von Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäusern) ist auf täglich eine Person, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit zu beschränken. Hier gilt für die Besucher Maskenpflicht.
Beim Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt dazu ergänzend, dass die Besucher über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen müssen und dies auf Verlangen nachzuweisen ist. Erfolgt die Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf dieser höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf dieser höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
Zusammenkünfte / Veranstaltungen
Verschärfung der Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen desselben Hausstands und einer zusätzlichen weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Dabei ist es unerheblich, wer wen besucht und ob das Zusammentreffen in der Wohnung der gemeinsam teilnehmenden Hausstandangehörigen oder der Einzelperson stattfindet. Eine Sonderregelung für Kinder unter 14 Jahren besteht nicht mehr.
Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Veranstaltungen aller Art sind untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z.B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
Bitte beachten Sie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Bitte beachten Sie:
dies ist nur eine kurze Zusammenfassung der aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg und Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Impfungen
Durchgeführte Impfungen Gesamt (Stand 27.02.2021):
Erstimpfungen: 6.264
Zweitimpfungen: 3.089
Durchgeführte Impfungen Ü 80 (Stand 27.02.2021)
Erstimpfungen: 2.668
Zweitimpfungen: 946
Fragen zu Impfterminen beantwortet das Impfzentrum Gauting telefonisch unter 08151/2602-2602.
Fortschritt Impfungen im Landkreis (Stand 23.02.2021):
Der uns vom Bund und Freistaat Bayern den Landkreisen zugeteilte Impfstoff ist leider immer noch knapp. Es deutet sich allerdings an, dass sich die für uns alle nicht zufriedenstellende Situation in den nächsten Wochen (wir hoffen bis Mitte März/Anfang April) entspannen wird. Wie es aussieht, verstetigen sich dann die Impfstofflieferungen und es sind auch größere Kapazitäten in Aussicht gestellt. Schritt für Schritt geht es voran.
Der Landkreis ist gerade dabei ein Konzept mit weiteren Standorten für Außenstellen des Impfzentrums zu wickeln.
Wir befinden uns derzeit in der 1. Impfphase, d. h. es werden Menschen mit höchster Priorität geimpft:
Dabei handelt es sich um das Personal in unseren Kliniken, das in der Akutversorgung tätig ist. Personal und Bewohner von Senioreneinrichtungen. Dann die ambulanten Einrichtungen. Die Impfungen Ü80 außerhalb der Einrichtungen laufen ebenfalls. Innerhalb der Ü80, die nicht in Heimen wohnen und ambulant betreut sind, priorisiert das staatliche Registrierungssystem BayIMCO (vergibt die Termine algorythmisch) nach Alter und auch Vorerkrankungen.
Geimpft werden auch Ärzte, Rettungsdienste, sonstige Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Für diese Gruppe ist es aber Voraussetzung, dass bei der konkret ausgeübten Tätigkeit ein sehr hohes Expositionsrisiko besteht. Dieses Risiko muss nachgewiesen werden. Für diesen Personenkreis kommt, bei einem Alter unter 65, der Impfstoff AstraZeneca zum Einsatz.
Warum dauert es so lange, bis man einen Termin im Impfzentrum bekommt?
Der Landkreis hat zehn Kliniken, allein das Klinikum Starnberg hat etwa 1.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Patientenversorgung. Dazu kommen über 1.200 Heimbewohner und Pflegebedürftige in Senioreneinrichtungen. Dazu kommen 38 ambulant betreuende Alten- und Pflegeeinrichtungen. Insgesamt sind nahezu 11.000 Menschen Ü80 im Landkreis zu versorgen.
Sachstand Impfung Altenheime:
In den Altenheimen Rummelsberger Stift in Starnberg und Söcking- werden diese Woche die Zweitimpfungen durchgeführt. Das Seniorenstift Pilsensee in Seefeld wird nach dem Ausbruchsgeschehen im Januar als Nachzügler nun diese Woche mit den Erstimpfungen versorgt.
In den anderen Altenheimen des Landkreises haben, bis auf wenige Ausnahmen, mittlerweile alle impfwilligen Bewohner die Erst- und Zweitimpfung erhalten.
Sachstand zur Impfung in Kliniken:
In allen an der Akutversorgung beteiligten Kliniken im Landkreis sind alle impfwilligen und impfberechtigten Mitarbeiter zumindest einmal geimpft. Die Zweitimpfungen laufen.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
Aktuelle Presseinformationen zum Thema Corona
Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 00:00 Uhr sind die Grenzen zu Tschechien und Tirol aufgrund der dort ... » mehr
Ein Ausbruchsgeschehen in einem Alten- oder Pflegeheim ist oft damit verbunden, dass sich neben Bewohnern auch Mitarbeiter ... » mehr
Anschreiben: Impfung der Personen über 80 Jahre
Am 27.12. ist der Startschuss zum Beginn der Impfungen gegen das ... » mehr
Hotline
» Telefon: 08151 148-102
» E-Mail: coronafragen@LRA-starnberg.de
Unsere Corona-Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
Weiterführende Informationen
Allgemeinverfügungen im Landkreis Starnberg
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Landkreiskarte für Flächen mit Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und Alkoholverbot
App "ArcGIS Explorer" - Nutzen Sie die GeoLIS-Karten auf iPhones, iPads, Macs und Android-Geräten
Testzentrum Gilching
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, erfolgt ein Test nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine können unter www.coronatest-sta.de vereinbart werden.
Termine für den Folgetag können jeweils bis 23.59 Uhr vereinbart werden. Für den gleichen Tag kann kein Termin gebucht werden.
Die Testergebnisse stehen im Moment rund 24 Stunden nach Testung online zur Verfügung. Die Postalische Übermittlung nimmt ca. 2 Tage in Anspruch, so das eine Übermittlung des Ergebnisses binnen 48 – 72 Stunden gewährleistet werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 08151 148-158 oder per E-Mail an rueckfrage-testverfahren@lra-starnberg.de.
Über die Arztsuche der KVB unter https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/einfacheSuche.htm können zusätzlich Ärzte gefunden werden, die in ihren Arztpraxen Testabstriche durchführen.
Anfahrt
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Reiserückkehrer
Corona-Strategie und Rechtsgrundlagen in Bayern
» Newsletter des Bayerischen Innenministeriums
Rechtsgrundlagen in Bayern
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2:
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
- Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)
- Allgemeinverfügungen
- Bekanntmachungen
- Richtlinien
- Bußgeldkataloge
- Handlungsemfpehlungen und Hygienekonzepte
Hotlines und Notfallnummern
- LGL: 09131 6808 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit & Lebensmittelsicherheit)
- Einkaufdienste und Botengänge für ältere Menschen
- Die Hotline der Bayerischen Staatsregierung dient als einheitliche Anlaufstelle für
alle Fragen zum Corona-Geschehen: 089 122 220 (täglich 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) - KVB, Ansprechpartner für Ärzte: 089 57093 - 40 600
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice): 116 117
- Kontaktmöglichkeit für Gehörlose per Fax
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 330 4615 32
- Bundesgesundheitsministerium (Bürgertelefon): 030 346 465 100
- Beratungsstelle für Gehörlose und Hörgeschädigte: 030 / 340 60 66 07
info.deaf@bmg.bund.de , info.gehoerlos@bmg.bund.de
www.bayern-gegen-gewalt.de
Wichtige Nummer bei Konflikten
» Gewalt gegen Frauen (Hilfetelefon)
0800 011 6010
» Sucht- und Drogen-Hotline
01805 313 031
» Schwangere in Not (Hilfetelefon)
0800 404 0020
» Elterntelefon
0800 111 0550
» Kinder und Jugendliche (Nummer gegen Kummer)
116 111
» Gesprächsangebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Diakonievereins Starnberg
08151 7 87 71
Wichtige Informationen in der Corona-Krise für Alleinerziehende, finden Sie unter:
Corona Informationen Notbetreuung
Zuhause bleiben
Was derzeit gegen das Virus helfen soll, könnte in manchen Familien gefährlich sein. Kinder und Frauen sind in besonderem Maße durch häusliche Gewalt betroffen. Eltern sind gefordert und bisweilen überfordert.
Auch für Menschen mit Suchtpotential kann häusliche Isolation gefährlich werden. Aber es gibt Hilfen für Menschen in Notsituationen: Nutzen Sie sie, wenn Sie nicht mehr weiterwissen und geben Sie die Infos gerne weiter!Coronavirus Information für Menschen mit Behinderungen
Zahlen für Bayern und Deutschland
Hier finden Sie die akutellen » Zahlen für Bayern und die » Zahlen für Deutschland