6. Wie hole ich am besten Sachstandsauskünfte zum Stand der Bearbeitung meines Antrags ein?
Die Covid-19 Pandemie und der Shutdown haben dazu geführt, dass wir ab März 2020 bereits terminierte Vorsprachen leider absagen mussten bzw. geplante Vorsprachen für mehrere Monate nicht mehr terminieren konnten. Dadurch sind in den letzten sechs Monaten zwangsläufig Rückstände bei der Bearbeitung von Kundenanliegen entstanden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Rückstände wieder abzubauen.
Zudem ist Corona noch lange nicht überstanden. Die Fallzahlen steigen aktuell leider wieder. Es gilt also nach wie vor achtsam zu sein und zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Bitte lesen Sie dazu auch „11. Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Starnberg habe?“
Deshalb unterliegen wir weiterhin starken Einschränkungen und können noch nicht zum gewohnten Betriebsablauf der Ausländerbehörde Starnberg, insbesondere an unseren Schaltern, zurückkehren. Das gilt in gleicher Weise für andere Stellen und Behörden, mit denen wir zur Klärung Ihres Anliegens zusammenarbeiten. Wir leben alle in einer Ausnahmesituation.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Sachstandsanfragen – zugunsten einer zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens - derzeit leider nicht bzw. nicht postwendend beantworten können. Sie erhalten von uns aber unaufgefordert Bescheid, sobald wir von Ihnen weitere Informationen benötigen bzw. Ihr Antrag entscheidungsreif ist.
Sollte zwischenzeitlich eines Ihrer Dokumente (Gestattung, Duldung, Fiktion oder Aufenthaltstitel, Beschäftigungserlaubnis) ablaufen, finden Sie alle notwendigen Informationen unter „1. Die Gültigkeit meines ausländerrechtlichen Dokuments (Aufenthaltstitel, Fiktion, Gestattung Duldung) läuft ab. Was muss ich tun?“.
Achtung:
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Name stets gut sichtbar an Ihrem Briefkasten angebracht ist, damit Sie unsere Anschreiben erreichen.
Im Zusammenhang mit Visumsanträgen bei den Botschaften dürfen wir keine Auskünfte geben. Wenden Sie sich bitte an die jeweils federführende Botschaft.