Urheberrechtshinweis © Gutachterausschuss Starnberg
Urheberrechtshinweis
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Die Bodenrichtwertsammlung (-liste) unterliegt dem Urheberrechtsgesetz (Datenbank i.S.v. § 87a Abs. 1 S. 1 UrhG). Danach steht dem Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Abschriften einzelner Daten sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.
Die Herausnahme von Daten aus der Bodenrichtwertliste erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.
Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind verbindlich.
Für Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Verbreitung -auch auszugsweise-, Übernahme in elektronische Datenverarbeitungsanlagen, Verwendung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken, usw. ist die schriftliche Genehmigung des Gutachterausschusses einzuholen!