Bitte wählen Sie Ihren Kontakt nach der Zuständigkeit für Ihr jeweiliges Anliegen bzw. nach Ihrem ausländerrechtlichen Status aus:
» ALLGEMEINE AUSKÜNFTE – KEINE EINZELFALLBERATUNG
- Rückrufe
Für Rückrufbitten können Sie sich an unser Service Büro wenden oder dem zuständigen Team eine E-Mail schreiben. - Allgemeine Auskünfte
Bitte beachten Sie, dass das Service Büro darüber hinaus keine fachliche / ausländerrechtliche Beratung vornimmt sowie keine Sachstandsanfragen zu laufenden Antragsverfahren erteilt. - Annahme von Anfragen an die Fachbereichsleitung
- Annahme von Behördenanfragen
- Annahme- und Versand von Ausländerakten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch von 07.30 bis 14.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
» E-Mail: auslaenderwesen@LRA-starnberg.de
» FACHLICHE BERATUNG ZU EINZELFÄLLEN (nach Anliegen)
Team 315 - Aufenthaltsbeendigung und Staatsangehörigkeit
- Antragsablehungen
- Aufhebung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung des Verlustes der Freizügigleit (EU)
- Aufenthaltsbeendigung
- Einbürgerungen
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
» Telefon 08151 148-77336
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-abm@LRA-starnberg.de
Fachbereich 20 - Kommunalwesen
- Namensänderungen
- Aufsicht über
die Standesämter und
die Meldeämter der Kreisangehörigen Gemeinden
Pass- und Bundespersonalausweisbehörden - Vorbeglaubigungen von Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen zur Vorlage im Ausland
» Telefon 08151 148-77551
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: kommunalwesen@LRA-starnberg.de
- Aufenthaltstitel
aus familiären Gründen (§§ 28 bis 36a Aufenthaltsgesetz),
aus Gründen der Ausbildung (§§ 16a bis 17 Aufenthaltsgesetz),
aus Gründen der Erwerbstätigkeit (§§ 18a bis 21 Aufenthaltsgesetz) oder
aus besonderen Aufenthaltsrechten (§§ 37 bis 38a Aufenthaltsgesetz) - Verpflichtungserklärung
- Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten für Familienangehöriger EU-Bürger
» Telefon 08151 148-77334
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-aufenthalt@lra-starnberg.de
- Aufenthaltstitel
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz) z. B.
- anerkannter Flüchtlingsstatus,
- subsidiäre Schutzberechtigung,
- Krankenbehandlung,
- Ausreisehindernis,
- gute bzw. nachhaltige Integration - Duldungen
- Aufenthaltsgestattungen
» Telefon 08151 148-77335
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-asyl@lra-starnberg.de
Team 315 - Aufenthaltsbeendigung
- Antragsablehnungen
- Aufhebung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit (EU)
- Aufenthaltsbeendigung
» Telefon 08151 148-77336
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-abm@LRA-starnberg.de