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Aufgaben des Landratsamtes:

Die Aufsicht über den Standesbeamten in den Gemeinden wird in die Fachaufsicht und die Aufsicht über die persönliche Dienstführung unterschieden.
Die Fachaufsicht obliegt der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt), oberen Aufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken in Ansbach -bayernweit-) und der obersten Aufsichtsbehörde (Bayer. Innenministerium).
Die Aufsicht über die persönliche Dienstführung des Standesbeamten übt der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter des Standesbeamten aus.

Zuständige Stelle

Kommunalwesen
Fachbereich 20

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77551
08151 148-11551
kommunalwesen@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr