Aufgaben des Landratsamtes:
Die Aufsicht über den Standesbeamten in den Gemeinden wird in die Fachaufsicht und die Aufsicht über die persönliche Dienstführung unterschieden.
Die Fachaufsicht obliegt der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt), oberen Aufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken in Ansbach -bayernweit-) und der obersten Aufsichtsbehörde (Bayer. Innenministerium).
Die Aufsicht über die persönliche Dienstführung des Standesbeamten übt der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter des Standesbeamten aus.