Gut aufbereitete inhaltliche Informationen zum Kindergartenbesuch finden Sie auf der Internetseite der Initiative Eltern im Netz.
Bezuschussung bzw. Übernahme von Gebühren
Eltern bzw. Elternteile (Alleinerziehende) können die Übernahme der Kosten von Tageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) beantragen, wenn sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Rechtsgrundlage: Kinder- und Jugendhilfegesetz.
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