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Zum 01.01.2005 wurde das Wohnungsaufsichtsgesetz abgeschafft. Dies bedeutet, dass Eigentümer oder Mieter ohne behördliche Hilfe selbst für die Beseitigung von Schimmel sorgen müssen.
Adressen hierzu finden sie im Branchenbuch, z. B. in den "Gelben Seiten" unter Schimmelpilzbeseitigung.