Unter dem Begriff der Beurkundung versteht man die Herstellung eines Schriftstücks, das Wahrnehmungen von Tatsachen bezeugt. Die Urkunde ist somit ein Beweisstück für eine abgegebene Erklärung.In § 59 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) werden die Befugnisse der Urkundspersonen geregelt.
Insbesondere folgende Beurkunden werden im Fachbereich Jugend und Sport durchgeführt:
- Anerkennung der Vaterschaft (vor-und nachgeburtlich)
- Gemeinsame elterliche Sorge (vor-und nachgeburtlich)
- Unterhaltsbeurkundungen.
Da für Beurkundungen diverse Vorbereitungsarbeiten und Nachweise erforderlich sind, sind sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.