Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur gemeinsamen Erholung von Eltern mit ihren Kindern und für Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung.
- Die staatliche Förderung soll Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an geeigneten Familienerholungsmaßnahmen ermöglichen
- Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte auf Bauernhöfen in Bayern oder im übrigen Bundesgebiet
- Zuwendungsempfänger sind Eltern, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter oder Väter
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zentrale
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E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de
Internet: http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
(Information zur Familienerholung)
» Weitere Hinweise und Adressen zum Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern finden Sie unter folgender Internetadresse: https://www.blauergockel.de/
» Weitere Hinweise zur Jugend- und Familienerholung erhalten Sie auf der Internet-Seite Bayerischer Erziehungsratgeber