Was ist die JULEICA?
Die JULEICA ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Zusätzlich bringt die JULEICA auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck.
Wie bekomme ich die JULEICA?
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt der JULEICA erfüllt sein:
- Anhaltende und kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit (im Sinne des § 73 SGB VIII).
- Mindestalter von 16 Jahren (in Ausnahmefällen mit Begründung ab 15 Jahren).
- Erfolgreiche Teilnahme an einer qualitativen Ausbildung im Umfang von 34 Zeitstunden mit verbindlichen Inhalten.
- Themen in der Ausbildung sind zum Beispiel Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Rechts- und Versicherungspflichten oder Methoden der Jugendarbeit.
- Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses/ Grundausbildung in Erster-Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (bei erstmaliger Beantragung der JULEICA darf der Nachweise maximal drei Jahre alt sein).
- Bei Verlängerung der JULEICA: Nachweis von mindestens 8 Stunden Fortbildung (innerhalb der letzten drei Jahre).
Wo kann ich die JULEICA-Ausbildung machen?
Im Landkreis Starnberg organisiert unter anderem der Kreisjugendring Starnberg die Ausbildung zum*r Jugendleiter*in. Die Kurse bieten allen Jugendleiter*innen das notwendige Handwerkszeug.
Ebenso organisieren Jugendverbände oder Jugendbildungsstätten verbandsübergreifende Ausbildungen. Auf der bayernweite JULEICA-Ausbildungsbörse kann mit wenigen Klicks nachgesehen werden, wo es noch freie Plätze gibt.
SAFE THE DATE:
Die nächste JULEICA-Ausbildung des Kreisjugendrings Starnberg beginnt im Februar 2021 (Präsenz- und Online-Module). Weitere Informationen folgen in Kürze hier.
Wie kann ich die JULEICA beantragen?
Die JULEICA kann nur im Online-Verfahren beantragt werden. Für das Online-Antragsverfahren wird eine persönliche Email-Adresse und ein digitales Passfoto benötigt.
Der Antrag kann sowohl durch den*ie Antragssteller*in als auch durch die Jugendorganisation, für die er/sie aktiv ist, gestellt werden. Bei Interesse an der JULEICA empfehlen wir, sich an die zuständige Jugendorganisation zu wenden.
Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings zu finden.
Welche Vergünstigungen sind mit der JULEICA verbunden?
Mit der JULEICA sind viele Vergünstigungen verbunden. Auf dieser Suchmaschine kannst du nachsehen, welche Vergünstigungsmöglichkeiten es in ganz Deutschland gibt.
Für JULEICA-Inhaber*innen übernimmt das Landratsamt Starnberg die Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg. Informationen findest du hier.
Wichtige Informationen für JULEICA-Inhaber*innen in der COVID-19-Pandemie
Individuelle Verlängerung der Gültigkeit
Alle JULEICAs (inklusive denen, deren Gültigkeit bislang am 31.12.2020 endet), die bis zum 30.6.2021 ablaufen würden, werden automatisch um sechs Monate verlängert. Das Gültigkeitsdatum ist damit für jede Karte individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Alle betroffenen JULEICA-Inhaber*innen sowie die freien Träger erhalten hierzu eine E-Mail mit einem PDF-Zertifikat.
Eine darauffolgende und weitere automatische Verlängerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die JULEICA beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
JULEICA-Grundausbildung ohne Erste-Hilfe-Kurs
Wenn die JULEICA-Grundausbildung absolviert worden ist, aber kein 1. Hilfe-Kurs wegen der COVID-19-Pandemie besucht werden konnte, kann trotzdem die JULEICA erfolgreich beantragt werden. Dafür wird dann der Gültigkeitszeitraum der JULEICA auf 18 Monate verkürzt. Wenn dann die Nachfolge-Karte beantragt wird, muss nachgewiesen werden, dass der 1. Hilfe-Kurs absolviert worden ist, eine weitere Acht-Stunden-Fortbildung zusätzlich ist ausnahmsweise nicht notwendig. Die Gültigkeit der Nachfolgekarte sind dann wieder die regulären 37 Monate.
Online-Möglichkeiten der Grundausbildung und Fortbildung
Die Grundausbildung und Verlängerung können in Bayern (so wie in 2020 auch schon) in Teilen digital absolviert werden: Die Stunden für die Verlängerung können komplett online absolviert werden, die Grundausbildung wie bislang auch zu 2/3 online, 1/3 offline. Einige der Fortbildungs-Angebote werden auch auf www.juleica-ausbildung.de eingetragen – dort gibt es eine gesonderte Kategorie für Online-Angebote.