- Kündigungsschutz (§ 85 SGB IX)
- Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)
- Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)
- Fürsorge im öffentlichen Dienst (Fürsorgeerlass)
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (§§ 17-29 SchwbAV)
- Hilfe bei der Anschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfe zur Erreichung des Arbeitsplatzes
- Hilfe zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
- Hilfe zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz Auskünfte zu den Nachteilsausgleichen im Berufsleben erteilt das Zentrum Bayern
Integrationsamt
Richelstraße 17
80634 München
Telefon: 089 18966-0
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