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Menschen mit Behinderungen, die von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind oder denen die Ermäßigung zusteht, können im Ermessen ihrer Versicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugvollversicherung einen Beitragsnachlass erhalten. Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsgesellschaften.