Seiteninhalt
Blinden (
Bl) und schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (
aG), die zur Fortbewegung einen Krankenfahrstuhl oder dgl. benötigen, und deren Begleitern, wenn im Ausweis des schwerbehinderten Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung (
B) bescheinigt ist, wird eine gebührenfreie Reservierung bzw. eine unentgeltliche Reservierung von zwei Sitzplätzen geboten, die den besonderen Bedürfnissen dieses Personenkreises entgegenkommt.
Nähere Auskünfte erteilen dieFahrkartenausgabestellen der Deutsche Bahn AG.
In vielen EC- und IC-Zügen sowie in allen ICE-Zügen sind zwei (in IR-Zügen ein) Rollstuhlstellplätze vorhanden, die im Voraus reserviert werden können. Nahegelegene Sitzplätze für Begleiter sind reservierbar. Unter der Servicenummer 01805 512 512 können Ein-, Aus- und Umsteighilfen organisiert werden.