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Gefördert und unterrichtet werden Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung unterschiedlichen Schweregrades, zum Teil auch mit schwerer Behinderung oder Mehrfachbehinderung, mit autistischen Zügen oder Anfallserkrankungen. Den Kindern und Jugendlichen sollen alle Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben gegeben werden. Während des Grund- und Hauptschulalters werden – ausgerichtet an den Möglichkeiten – lesen, schreiben und rechnen, vor allem aber auch lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt. In der Werkstufe erfüllen die Jugendlichen ihre Berufsschulpflicht und werden auf ihr Leben als Erwachsener mit geistiger Behinderung vorbereitet. Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnerfüllung stehen im Vordergrund. Im Landkreis Starnberg gehen einige körperbehinderte Kinder auch in die örtlichen Regelschulen.