Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent gelten als "schwerbehindert" im Sinne des Schwerbehindertengesetzes. Sie erhalten auf Antrag vom Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, der auch den Grad der Behinderung angibt und zu besonderen Vergünstigungen berechtigt. Hierzu zählen die unentgeltliche beziehungsweise verbilligte Beförderung im Nahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen, ein Freibetrag bei der Berechnung des Wohngeldes und vieles andere mehr.