Personen, die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren erfüllen, können auch die Gebührenermäßigung für den Telefonanschluss (Sozialanschluss zum reduziertem Grundpreis) bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.
Personen, die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren erfüllen, können auch die Gebührenermäßigung für den Telefonanschluss (Sozialanschluss zum reduziertem Grundpreis) bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.