Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen und wird gewährt als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbst bewohnten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe es gewährt wird, hängt von drei Faktoren ab:
· Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
· Höhe des Gesamteinkommens,
· Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen zur Berechtigung nachweist.
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