Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und wollen Hilfestellung geben bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen. Bei nicht möglicher Sanierung geben wir Hilfestellung, wie man trotzdem damit leben kann.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung informiert und klärt, ob grundsätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt. Wir beraten Sie bei der Durchführung oder bereiten langfristig die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren vor. Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, verbleibt der Schuldner in der Regel in Beratung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle hat die staatliche Anerkennung, als geeignete Stelle im vorgerichtlichen Insolvenzverfahren tätig zu werden. Wir können den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und das Scheitern eines solchen bescheinigen.