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Die BayernLabo ist das Förderinstitut der BayernLB und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig. Informationen sind unter http://www.bayernlabo.de abrufbar.

Der Freistaat Bayern unterstützt insbesondere Familien mit Kindern beim Bau und Kauf von Eigenwohnraum durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse.
Eine Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden und muss in jedem Fall vor Baubeginn bzw. Abschluss des Kaufvertrages bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragt werden. Bei Maßnahmen innerhalb des Landkreises Starnberg entscheidet das Landratsamt Starnberg über die Vergabe der Fördermittel.
Für die Darlehensverträge ist die BayernLabo zuständig.
Weiterführende Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare sind unter www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/foerderung verfügbar.
 

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr