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Beim Betreten von Eisflächen ist folgendes zu beachten:  

1. Wer die Eisflächen der allgemein zugänglichen Seen betritt, tut dies auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.

2. Die Sicherheitsbehörden haben keine Verkehrssicherungspflicht und damit auch keine Verpflichtung zur Überprüfung des Zustandes und der Tragfähigkeit des Eises.

3. Je größer ein See ist, desto schneller kann sich der Zustand und die Tragfähigkeit der Eisdecke ändern.

4. Zu- und Abflüsse von Bächen stellen eine besonders große Gefahrenquelle dar, daher deren Umgriff weiträumig meiden.

5. Mit zunehmender Entfernung vom sicheren Ufer wächst das Risiko bei einem Eisunfall überproportional an.

6. Die Tragfähigkeit des Eises hängt nicht nur von seiner Mächtigkeit ab, sondern auch von den bei der Eisbildung vorherrschenden Wetterphänomenen wie Niederschlag, Wind, Temperatur

 



Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77321
08151 148-11630
sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr