Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Der Ausländerbeirat
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3
Projekt: Mehrsprachige Kinder- und Jugendbücher in eurer Gemeindebücherei
Presseinformation vom 23.10.2020:
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Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024
Aktuelle Satzung und Wahlordnung
[Format: PDF, 63 kB]
Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?
Presseinformationen
In der vergangenen Sitzung des Ausländerbeirates des Landkreises Starnberg wurden im Beisein von Landrat Karl Roth der neue ... » mehr