Der Ausländerbeirat
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3
Integrationspreis
Bewerbungen können ab 01. Juni 2022 bis 31. August eingereicht werden
Format: Web-Formular
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Mitglieder
Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024
Aktuelle Satzung und Wahlordnung
Format: PDF, 63 kB
Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Format: PDF, 2,7 MB