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Bundesprogramm:
Erstmalige Förderung privater Ladestationen


Erstmals wird von der KfW auch der Kauf und die Errichtung/Installation privater Ladestationen inklusive des elektrischen Anschlusses für Elektroautos gefördert. Jede Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungsgenossenschaft und jedes Wohnungsunternehmen sowie Bauträger können bei Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden ab 24. November über das Zuschussportal der KfW diesen Antrag stellen. Pro Ladepunkt beträgt die Förderung pauschal 900 Euro.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren erhalten Sie unter www.kfw.de/440..


Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmanagement@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

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Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
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