Härtefallhilfe für Heizöl etc. nur noch bis 20. Oktober
Angesichts stark gestiegener Energiekosten gibt es neben der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme auch Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas etc.. Für deren Umsetzung in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig.
Nähere Informationen zur Anstragstellung erhalten Sie unter www.stmas.bayern.de/energiekrise oder bei der hierzu eingerichteten Hotline (Tel. 089 5997 6061 122 bzw. de-haertefallhilfe@kpmg-law.com).
Dort gibt es auch einen Härtefallhilfe-Rechner, mit dessen Hilfe Sie die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung berechnen können.
Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 ebenfalls unter www.stmas.bayern.de/energiekrise gestellt werden.
Härtefallhilfe für Unternehmen
Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden. Nähere Infos und Antragstellung unter www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe