Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, Flüssiggas etc.
Härtefallhilfe für Privathaushalte
Angesichts stark gestiegener Energiekosten sind neben der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme auch Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas etc. angekündigt.
Für deren Umsetzung in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Unter www.stmas.bayern.de/energiekrise finden sie nähere Informationen hierzu. Dort gibt es auch einen Härtefallhilfe-Rechner, mit dessen Hilfe Sie die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung berechnen können. Auch eine Hotline zu diesem Thema ist seit Kurzem freigeschalten (unter Tel. 089 5997 6061 122 bzw. de-haertefallhilfe@kpmg-law.com).
Anträge können von 15. Mai bis 20. Oktober 2023 ebenfalls unter www.stmas.bayern.de/energiekrise gestellt werden.
Härtefallhilfe für Unternehmen
Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden. Nähere Infos und Antragstellung unter www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe