Die Netzwerkkoordination Kinderschutz ist Ansprechpartnerin für all jene Menschen im Landkreis Starnberg, die mit Kindern und Jugendlichen in einem beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext tätig sind und folglich dem gesetzlichen Schutzauftrag unterliegen. Sie übernimmt eine beratende Funktion im Kinderschutz, bietet Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen an, berät und begleitet bei der Erstellung institutioneller Kinderschutzkonzepte und vernetzt Kooperationspartner:innen.
IseF- Beratung und Fachberatung zum Thema Kinderschutz
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vermuten, dann sind Sie gemäß Ihres gesetzlichen Schutzauftrages verpflichtet tätig zu werden.
Zur Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte haben Sie Anspruch auf eine unterstützende Beratung durch eine „Insoweit Erfahrene Fachkraft“ (IseF). Diese wird Ihnen, entsprechend unseres Qualitätskonzepts kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unsere IseFs sind zertifizierte Berater:innen mit mehrjähriger Erfahrung im Kinderschutzbereich.
Im Rahmen der IseF-Beratung erhalten Sie Unterstützung:
- in der Einschätzung des konkreten Gefährdungsrisikos.
- bei der Konkretisierung von Beobachtungen/Wahrnehmungen kindeswohlrelevanter Inhalte im Hinblick auf ihre Gewichtigkeit.
- bei der Analyse der Gesamtsituation des Kindes und seines Bezugssystems (z.B. Risikofaktoren und Ressourcen).
- bei der Beurteilung von geeigneten Hilfsangeboten.
- in der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen.
- bei der Erstellung eines Schutzplans für das Kind.
Der Datenschutz der betroffenen Familie bleibt zu jedem Zeitpunkt gewahrt - die Beratung erfolgt in anonymisierter Form.
Sie wollen eine IseF-Beratung in Anspruch nehmen?
Dann füllen Sie bitte das folgende digitale Formular in anonymisierter Form aus.
Anmeldung IseF-Beratung
Für die Dokumentation der IseF-Beratung stellen wir Ihnen bei den Downloads eine Protokollvorlage zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese ausgedruckt zum Beratungstermin mitzubringen.
Sie haben andere Fragen zum Thema Kinderschutz?
Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages etc. stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Sie möchten eine Kindeswohlgefährdung melden?
Eine Mitteilung über eine Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes sollte immer eine Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkten voran gegangen sein - mit einer IseF (aus unserem IseF-Pool oder, wenn vorhanden, Ihres Trägers).
Hat Ihr Gespräch mit der IseF ergeben, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche gefährdet ist und haben Sie Ihre eigenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Familie bereits ausgeschöpft, dann melden Sie dies dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Starnberg.
In akuten Fällen mit dringendem Handlungsbedarf wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter 08151-148 77148 und lassen sich mit dem Kinderschutzdienst verbinden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Downloads:
Beratung und Begleitung in der Schutzkonzepterstellung
Allen Organisationen, die professionell oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wird empfohlen ein Schutzkonzept zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung möglicher Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Kindergärten wurden bereits gesetzlich dazu verpflichtet ein Schutzkonzept zu erarbeiten und es kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig weitere Einrichtungsformen gesetzlich dazu angehalten werden.
Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung bei der Erarbeitung eines solchen Schutzkonzepts:
- Vermittlung von Informationen über die Bedeutung sowie die Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
- Erarbeitung eines passgenauen Schutzkonzepts mit unserer Hilfe - und dennoch möglichst eigenständig
- Begleitung in der Umsetzung des Schutzkonzepts innerhalb Ihrer Strukturen und Gegebenheiten vor Ort.
Wir beraten Sie und geben Ihnen Rückmeldungen bezüglich
- der Planung des Prozesses.
- der Gefährdungs- und Potentialanalyse.
- fachlicher Fragen zu allen weiteren Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
- zu bereits bestehenden Ergebnissen und Konzepten.
- zum Prozess und zur Dynamik im Team während der Entwicklung.
- durch die Moderation von Arbeitstreffen.
Links und Hinweise für
Netzwerk Kinderschutz
Als Netzwerkkoordination Kinderschutz sind wir darum bemüht im Landkreis Starnberg Systempartner:innen und Menschen, die Fragen und Antworten zum Thema Kinderschutz haben, miteinander zu vernetzen.
Wir sind in verschiedenen Arbeitskreisen, Gremien und Runden Tischen vertreten und setzen uns für einen gelebten Kinderschutz im Landkreis ein. Wir freuen uns über Informationen und Einladungen zu weiteren Vernetzungsmöglichkeiten zum Thema Kinderschutz.
Wollen Sie mit uns in einen Austausch kommen und von unserem Angebot als Netzwerkkoordinationsstelle Kinderschutz erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Einladung.
Wenn Sie im Landkreis als Insoweit Erfahrene Fachkraft (IseF) tätig sind, dann wollen wir Sie gerne zu unseren Netzwerktreffen einladen. Melden Sie sich bitte unter isef@LRA-starnberg.de bei uns an.
Hilfe gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
Beratung bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Sind Kinder oder Jugendliche in Ihrer Familie oder Ihrem sozialen Nahraum von Vernachlässigung, seelischer oder sexueller Gewalt betroffen oder vermuten Sie dies?
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landratsamt Starnberg und dem Kinderschutzzentrum München können sich betroffene Kinder und Jugendliche, ratsuchende Eltern und Fachkräfte aus dem Landkreis Starnberg an das Kinderschutzzentrum München wenden. Sie erhalten hier eine zeitnahe, kostenlose Beratung vor Ort im Kinderschutzzentrum München, telefonisch oder videobasiert.

Montag bis Donnerstag
9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Rechtsmedizinische Untersuchung
Die Bayrische Kinderschutzambulanz bietet nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme Untersuchungen bei Verdacht auf körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen an. Das kostenlose Angebot umfasst die Untersuchung, (Foto-) Dokumentation der Verletzungen, sowie Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln und Spuren.
Untersuchungen nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo-Fr 8.00 bis 17.00 Uhr
Hotline-Dienst
Täglich 24h
Aufklärung zu Ermittlungs- und Strafverfahren
Kriminalhauptkommissarin Marita Fuchs ist Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer für den Landkreis Starnberg. Sie unterstützt Betroffene und Angehörige u.a., indem sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und die Rechte im Strafverfahren aufklärt. Die Beratung kann entweder telefonisch, oder nach vorheriger Vereinbarung auch persönlich erfolgen.
Hilfreiche Kontakte
Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch
0800/22 55 530 (Mo, Mi, Fr 9-14 Uhr; Di, Do 15-20 Uhr)
Telefonseelsorge
0800/111 0 111 (rund um die Uhr)
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000/11 60 16 (berät Anrufende aller Geschlechter rund um die Uhr)
Nummer gegen Kummer Kinder und Jugendliche
116111 (Mo-Sa 14-20 Uhr)
Nummer gegen Kummer Eltern
0800/111 0 550 (Mo – Fr 9-17 Uhr, Di und Do bis 19 Uhr)
Materialien
Im Folgenden stellen wir Ihnen Formulare, Kopiervorlagen und Materialien zur Verfügung, die Sie aus unserer Handreichung oder einer unserer Fortbildungen kennen.
Mit unserer Handreichung „Kinderschutz“ möchten wir dazu beitragen, dass Sie sich als Fachkräfte und Ehrenamtliche, die im Landkreis Starnberg mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennen, rasch orientieren und Sie Informationen zum Thema auffrischen können.
Dazu finden Sie beispielsweise in der Handreichung:
- Fachliche Erläuterungen, welche Aufgaben Sie haben, um Ihrem Schutzauftrag nachzukommen.
- Wie eine Gefährdung eingeschätzt werden kann und wie wir Sie durch eine sogenannte IseF-Beratung bei dieser Einschätzung unterstützen können.
- Verschiedene Materialien, die Sie ganz praktisch helfen sollen, z. B. was bei Gesprächen mit Eltern zu diesem Thema wichtig ist.
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten es im Landkreis für Familien gibt.
Falls Sie
- eines oder mehrere Materialien aus der Handreichung benutzen möchten, schreiben Sie uns gerne an, wir senden Ihnen gerne die entsprechende Vorlage.
- Schulungsbedarf zu diesem Thema haben, dann melden Sie sich gerne und wir schauen gemeinsam, welches Format am besten für Ihre Einrichtung, Ihre Schule oder Verein passt.
Kontakt: isef@lra-starnberg.de, 08151-148 77 827
Das Dokument „Protokoll IseF-Beratung“ stellen wir Ihnen zur Verfügung, falls Sie kein eigenes Dokument in Ihrer Einrichtung, Ihrer Schule oder in Ihrem Verein haben, um die wichtigsten Informationen aus der IseF-Beratung für sich festzuhalten.
Termine: Sprechstunde und Fortbildungen
Kontakt:
Bei Fragen sind wir unter 08151-148 77 827 erreichbar.
Online Kinderschutz-Sprechstunde
In der online Kinderschutz-Sprechstunde können Sie auf kurzem Wege mit uns in Kontakt treten und wir werden eingangs jeweils einen Input geben, über den wir uns im Anschluss austauschen können.
Wir freuen uns auf Ihre spontane Teilnahme – Sie brauchen sich nicht anmelden.
Es können mehrere Personen gleichzeitig eintreten.
Folgende Themen haben wir vorbereitet:
Dienstag, 7. Oktober 2025, 16 bis 17 Uhr
Was bedeutet der Schutzauftrag für Ihre Arbeit?
Dienstag, 21. Oktober 2025, 16 bis 17 Uhr
Wofür ist eine eigene Gefährdungseinschätzung und auf was kommt es dabei an?
Dienstag, 11. November 2025, 16 bis 17 Uhr
Was sind die wichtigsten Elemente einer kollegialen Beratung im Kinderschutz?
Dienstag, 25. November 2025, 16 bis 17 Uhr
Auf was kommt es an, wenn Sie mit Eltern über Ihre Gefährdungseinschätzung sprechen?
Dienstag, 9. Dezember 2025, 16 bis 17 Uhr
Auf was ist zu achten, wenn Sie dem Jugendamt eine Gefährdung mitteilen?
Dienstag, 23. Dezember 2025, 16 bis 17 Uhr
Was bedeutet der Schutzauftrag für Ihre Arbeit?
Online Fortbildung
Die zweistündige Online-Fortbildung vermittelt Ihnen Basiswissen zu verschiedenen Themenschwerpunkten rund um das Thema Kinderschutz. Sie erhalten hilfreiche Materialien und lernen unser Angebot der IseF-Beratung/Fachberatung im Kinderschutz kennen.
Zielgruppe sind alle Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlicht tätig sind. Von der Jugendleiterin im Verein, über den Erzieher in der KiTa bis hin zur Kinder- und Jugendpsychiaterin.
Anmeldungen bitte per Mail an: isef@lra-starnberg.de
Montag, 06. Oktober, 17 – 19 Uhr
Elterngespräche im Rahmen der Gefährdungseinschätzung
Im Rahmen des Seminars werden hilfreiche Informationen zum Aufbau und der Strukturierung von Elterngesprächen im Kinderschutz je nach Gefährdungslage vermittelt.
Neben der formellen Gestaltung des Gesprächs wird insbesondere die eigene Haltung der Fachkräfte zur konstruktiven Gestaltung des Austausches in schwierigen Hilfebeziehungen in den Fokus genommen.
Montag, 24. November, 17-19 Uhr
Der gesetzliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Die zweistündige Online-Fortbildung vermittelt Ihnen Basiswissen rund um das Thema Kinderschutz und informiert Sie darüber, wohin Sie sich im Ernstfall wenden können und müssen.
Wir klären die Definition von Kindeswohlgefährdung und anhand welcher Anhaltspunkte, sie diese im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen erkennen können.
Montag, 15. Dezember, 17-19 Uhr
Dokumentation im Kinderschutz
Das Seminar vermittelt wichtige Aspekte zur Gestaltung der Dokumentation im Rahmen von Kinderschutzverläufen. Sie erhalten Informationen über rechtliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Aufbewahrung.
Des Weiteren werden Zusatzmaterialien zur Dokumentation gewichtiger Anhaltspunkte bzw. körperlicher Verletzungen vorgestellt.