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Netzwerkkoordination Kinderschutz



Die Netzwerkkoordination Kinderschutz ist Ansprechpartnerin für all jene Menschen im Landkreis Starnberg, die mit Kindern und Jugendlichen in einem beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext tätig sind und folglich dem gesetzlichen Schutzauftrag unterliegen. Sie übernimmt eine beratende Funktion im Kinderschutz, bietet Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen an, berät und begleitet bei der Erstellung institutioneller Kinderschutzkonzepte und vernetzt Kooperationspartner:innen.

Die Netzwerkkoordinationsstelle ist Mo-Mi 09:00-16:00 Uhr und Do-Fr 09:30-13:30 Uhr erreichbar.

IseF- Beratung und Fachberatung zum Thema Kinderschutz

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vermuten, dann sind Sie gemäß Ihres gesetzlichen Schutzauftrages verpflichtet tätig zu werden.

Zur Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte haben Sie Anspruch auf eine unterstützende Beratung durch eine „Insoweit Erfahrene Fachkraft“ (IseF).  Diese wird Ihnen, entsprechend unseres Qualitätskonzepts kostenlos zur Verfügung gestellt.

Unsere IseFs sind zertifizierte Berater:innen mit mehrjähriger Erfahrung im Kinderschutzbereich.

Im Rahmen der IseF-Beratung erhalten Sie Unterstützung:

  • in der Einschätzung des konkreten Gefährdungsrisikos.
  • bei der Konkretisierung von Beobachtungen/Wahrnehmungen kindeswohlrelevanter Inhalte im Hinblick auf ihre Gewichtigkeit.
  • bei der Analyse der Gesamtsituation des Kindes und seines Bezugssystems (z.B. Risikofaktoren und Ressourcen).
  • bei der Beurteilung von geeigneten Hilfsangeboten.
  • in der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen.
  • bei der Erstellung eines Schutzplans für das Kind.

Der Datenschutz der betroffenen Familie bleibt zu jedem Zeitpunkt gewahrt - die Beratung erfolgt in anonymisierter Form.


Sie wollen eine IseF-Beratung in Anspruch nehmen?

Dann füllen Sie bitte das folgende digitale Formular in anonymisierter Form aus.

 Anmeldung IseF-Beratung

Für die Dokumentation der IseF-Beratung stellen wir Ihnen bei den Downloads eine Protokollvorlage zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese ausgedruckt zum Beratungstermin mitzubringen.


Sie haben andere Fragen zum Thema Kinderschutz?

Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages etc. stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.


Sie möchten eine Kindeswohlgefährdung melden?

Wenn Ihre Gefährdungseinschätzung ergeben hat, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche gefährdet ist, dann melden Sie dies dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Starnberg. Dafür können Sie entweder unsere Online-Meldung an den ASD nutzen oder die PDF Meldung einer Kindeswohlgefährdung an den ASD ausfüllen und per Mail an: fachbereich23@LRA-starnberg.de senden.

Bitte wenden Sie sich in akuten Fällen mit dringendem Handlungsbedarf an den Bürgerservice unter 08151-148 77148 und lassen sich mit dem Kinderschutzdienst verbinden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.


Downloads:

Protokoll zur IseF-Beratung
  • Format: PDF, 97 kB




   

Beratung und Begleitung in der Schutzkonzepterstellung

Allen Organisationen, die professionell oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wird empfohlen ein Schutzkonzept zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung möglicher Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Kindergärten wurden bereits gesetzlich dazu verpflichtet ein Schutzkonzept zu erarbeiten und es kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig weitere Einrichtungsformen gesetzlich dazu angehalten werden.

Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung bei der Erarbeitung eines solchen Schutzkonzepts:

  • Vermittlung von Informationen über die Bedeutung sowie die Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
  • Erarbeitung eines passgenauen Schutzkonzepts mit unserer Hilfe - und dennoch möglichst eigenständig
  • Begleitung in der Umsetzung des  Schutzkonzepts innerhalb Ihrer Strukturen und Gegebenheiten vor Ort.

Wir beraten Sie und geben Ihnen Rückmeldungen bezüglich

  • der Planung des Prozesses.
  • der Gefährdungs- und Potentialanalyse.
  • fachlicher Fragen zu allen weiteren Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
  • zu bereits bestehenden Ergebnissen und Konzepten.
  • zum Prozess und zur Dynamik im Team während der Entwicklung.
  • durch die Moderation von Arbeitstreffen.

Links und Hinweise für

Netzwerk Kinderschutz

Als Netzwerkkoordination Kinderschutz sind wir darum bemüht im Landkreis Starnberg Systempartner:innen und Menschen, die Fragen und Antworten zum Thema Kinderschutz haben, miteinander zu vernetzen.

Wir sind in verschiedenen Arbeitskreisen, Gremien und Runden Tischen vertreten und setzen uns für einen gelebten Kinderschutz im Landkreis ein. Wir freuen uns über Informationen und Einladungen zu weiteren Vernetzungsmöglichkeiten zum Thema Kinderschutz.

Wollen Sie mit uns in einen Austausch kommen und von unserem Angebot als Netzwerkkoordinationsstelle Kinderschutz erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Einladung.

Wenn Sie im Landkreis als Insoweit Erfahrene Fachkraft (IseF) tätig sind, dann wollen wir Sie gerne zu unseren Netzwerktreffen einladen. Melden Sie sich bitte unter isef@LRA-starnberg.de bei uns an.

Hilfe gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen

Beratung bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen

Sind Kinder oder Jugendliche in Ihrer Familie oder Ihrem sozialen Nahraum von Vernachlässigung, seelischer oder sexueller Gewalt betroffen oder vermuten Sie dies?

Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem  Landratsamt Starnberg und dem  Kinderschutzzentrum München können sich betroffene Kinder und Jugendliche, ratsuchende Eltern und Fachkräfte aus dem Landkreis Starnberg an das Kinderschutzzentrum München wenden. Sie erhalten hier eine zeitnahe, kostenlose Beratung vor Ort im Kinderschutzzentrum München, telefonisch oder videobasiert.

Logo KinderschutzZentrum München

Montag bis Donnerstag
9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr


Rechtsmedizinische Untersuchung

Die Bayrische Kinderschutzambulanz bietet nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme Untersuchungen bei Verdacht auf körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen an. Das kostenlose Angebot umfasst die Untersuchung, (Foto-) Dokumentation der Verletzungen, sowie Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln und Spuren.

Untersuchungen nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo-Fr 8.00 bis 17.00 Uhr
Hotline-Dienst
Täglich 24h


Aufklärung zu Ermittlungs- und Strafverfahren

Kriminalhauptkommissarin Marita Fuchs ist Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer für den Landkreis Starnberg. Sie unterstützt Betroffene und Angehörige u.a., indem sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und die Rechte im Strafverfahren aufklärt. Die Beratung kann entweder telefonisch, oder nach vorheriger Vereinbarung auch persönlich erfolgen.


Hilfreiche Kontakte

Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch
0800/22 55 530 (Mo, Mi, Fr 9-14 Uhr; Di, Do 15-20 Uhr)

Telefonseelsorge
0800/111 0 111 (rund um die Uhr)

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000/11 60 16 (berät Anrufende aller Geschlechter rund um die Uhr)

Nummer gegen Kummer Kinder und Jugendliche
116111 (Mo-Sa 14-20 Uhr)

Nummer gegen Kummer Eltern

0800/111 0 550 (Mo – Fr 9-17 Uhr, Di und Do bis 19 Uhr)

Formulare, Kopiervorlagen, Materialien

Im Folgenden stellen wir Ihnen Formulare, Kopiervorlagen und Materialien zur Verfügung, die Sie aus unserer Handreichung oder einer unserer Fortbildungen kennen.

»  Ablaufplan
  • Format: PDF, 32 kB

»  Ergebnis Gefährdungseinschätzung
  • Format: PDF, 28 kB

»  Erscheinungsformen Kindeswohlgefährdung
  • Format: PDF, 100 kB


»  Kinderschutz - eine Handreichung
  • Format: PDF, 925 kB

»  Leitfaden Gesprächsführung
  • Format: PDF, 32 kB


»  Protokoll zur IseF-Beratung
  • Format: PDF, 97 kB

»  Ressourcenkarte
  • Format: PDF, 19 kB

»  Schweigepflichtentbindung
  • Format: PDF, 25 kB


»  Vereinbarung
  • Format: PDF, 25 kB

Termine: Sprechstunde und Fortbildungen

Die Netzwerkkoordination Kinderschutz veranstaltet regelmäßig Fortbildungen im breiten Themenfeld Kinderschutz. Es werden etwa Basis-Fortbildungen zum Schutzauftrag und vertiefende Fortbildungen zur Gesprächsführung mit Eltern angeboten. Für die aktuellen Termine melden Sie sich bitte per Mail unter isef@LRA-starnberg.de an.

Möchten Sie in Ihrer Einrichtung eine In-House-Schulung veranstalten? Oder haben Sie Anregungen für Fortbildungsinhalte, die noch nicht angeboten werden? Dann nehmen Sie bitte unkompliziert Kontakt mit uns auf.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77827
isef@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr