Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag:
8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag:
8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch:
8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag:
8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag:
8 Uhr bis 14 Uhr
Die Netzwerkkoordination Kinderschutz ist Ansprechpartnerin für all jene Menschen im Landkreis Starnberg, die mit Kindern und Jugendlichen in einem beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext tätig sind und folglich dem gesetzlichen Schutzauftrag unterliegen. Sie übernimmt eine beratende Funktion im Kinderschutz, bietet Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen an, berät und begleitet bei der Erstellung institutioneller Kinderschutzkonzepte und vernetzt Kooperationspartner:innen.
Die Netzwerkkoordinationsstelle ist Mo-Mi 09:00-16:00 Uhr und Do-Fr 09:30-13:30 Uhr erreichbar.
IseF- Beratung und Fachberatung zum Thema Kinderschutz
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vermuten, dann sind Sie gemäß Ihres gesetzlichen Schutzauftrages verpflichtet tätig zu werden.
Zur Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte haben Sie Anspruch auf eine unterstützende Beratung durch eine „Insoweit Erfahrene Fachkraft“ (IseF). Diese wird Ihnen, entsprechend unseres Qualitätskonzepts kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unsere IseFs sind zertifizierte Berater:innen mit mehrjähriger Erfahrung im Kinderschutzbereich.
Im Rahmen der IseF-Beratung erhalten Sie Unterstützung:
in der Einschätzung des konkreten Gefährdungsrisikos.
bei der Konkretisierung von Beobachtungen/Wahrnehmungen kindeswohlrelevanter Inhalte im Hinblick auf ihre Gewichtigkeit.
bei der Analyse der Gesamtsituation des Kindes und seines Bezugssystems (z.B. Risikofaktoren und Ressourcen).
bei der Beurteilung von geeigneten Hilfsangeboten.
in der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen.
bei der Erstellung eines Schutzplans für das Kind.
Der Datenschutz der betroffenen Familie bleibt zu jedem Zeitpunkt gewahrt - die Beratung erfolgt in anonymisierter Form.
Sie wollen eine IseF-Beratung in Anspruch nehmen?
Dann füllen Sie bitte das folgende digitale Formular in anonymisierter Form aus.
Für die Dokumentation der IseF-Beratung stellen wir Ihnen bei den Downloads eine Protokollvorlage zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese ausgedruckt zum Beratungstermin mitzubringen.
Sie haben andere Fragen zum Thema Kinderschutz?
Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages etc. stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich in akuten Fällen mit dringendem Handlungsbedarf an den Bürgerservice unter 08151-148 77148 und lassen sich mit dem Kinderschutzdienst verbinden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Beratung und Begleitung in der Schutzkonzepterstellung
Allen Organisationen, die professionell oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wird empfohlen ein Schutzkonzept zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung möglicher Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Kindergärten wurden bereits gesetzlich dazu verpflichtet ein Schutzkonzept zu erarbeiten und es kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig weitere Einrichtungsformen gesetzlich dazu angehalten werden.
Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung bei der Erarbeitung eines solchen Schutzkonzepts:
Vermittlung von Informationen über die Bedeutung sowie die Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
Erarbeitung eines passgenauen Schutzkonzepts mit unserer Hilfe - und dennoch möglichst eigenständig
Begleitung in der Umsetzung des Schutzkonzepts innerhalb Ihrer Strukturen und Gegebenheiten vor Ort.
Wir beraten Sie und geben Ihnen Rückmeldungen bezüglich
der Planung des Prozesses.
der Gefährdungs- und Potentialanalyse.
fachlicher Fragen zu allen weiteren Bausteinen eines Schutzkonzeptes.
zu bereits bestehenden Ergebnissen und Konzepten.
zum Prozess und zur Dynamik im Team während der Entwicklung.
Als Netzwerkkoordination Kinderschutz sind wir darum bemüht im Landkreis Starnberg Systempartner:innen und Menschen, die Fragen und Antworten zum Thema Kinderschutz haben, miteinander zu vernetzen.
Wir sind in verschiedenen Arbeitskreisen, Gremien und Runden Tischen vertreten und setzen uns für einen gelebten Kinderschutz im Landkreis ein. Wir freuen uns über Informationen und Einladungen zu weiteren Vernetzungsmöglichkeiten zum Thema Kinderschutz.
Wollen Sie mit uns in einen Austausch kommen und von unserem Angebot als Netzwerkkoordinationsstelle Kinderschutz erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Einladung.
Wenn Sie im Landkreis als Insoweit Erfahrene Fachkraft (IseF) tätig sind, dann wollen wir Sie gerne zu unseren Netzwerktreffen einladen. Melden Sie sich bitte unter isef@LRA-starnberg.de bei uns an.
Hilfe gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
Beratung bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Sind Kinder oder Jugendliche in Ihrer Familie oder Ihrem sozialen Nahraum von Vernachlässigung, seelischer oder sexueller Gewalt betroffen oder vermuten Sie dies?
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landratsamt Starnberg und dem Kinderschutzzentrum München können sich betroffene Kinder und Jugendliche, ratsuchende Eltern und Fachkräfte aus dem Landkreis Starnberg an das Kinderschutzzentrum München wenden. Sie erhalten hier eine zeitnahe, kostenlose Beratung vor Ort im Kinderschutzzentrum München, telefonisch oder videobasiert.
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Rechtsmedizinische Untersuchung
Die Bayrische Kinderschutzambulanz bietet nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme Untersuchungen bei Verdacht auf körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen an. Das kostenlose Angebot umfasst die Untersuchung, (Foto-) Dokumentation der Verletzungen, sowie Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln und Spuren.
Untersuchungen nach vorheriger Terminvereinbarung Mo-Fr 8.00 bis 17.00 Uhr Hotline-Dienst Täglich 24h
Aufklärung zu Ermittlungs- und Strafverfahren
Kriminalhauptkommissarin Marita Fuchs ist Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer für den Landkreis Starnberg. Sie unterstützt Betroffene und Angehörige u.a., indem sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und die Rechte im Strafverfahren aufklärt. Die Beratung kann entweder telefonisch, oder nach vorheriger Vereinbarung auch persönlich erfolgen.
0800/111 0 550 (Mo – Fr 9-17 Uhr, Di und Do bis 19 Uhr)
Formulare, Kopiervorlagen, Materialien
Im Folgenden stellen wir Ihnen Formulare, Kopiervorlagen und Materialien zur Verfügung, die Sie aus unserer Handreichung oder einer unserer Fortbildungen kennen.
Die Netzwerkkoordination Kinderschutz veranstaltet regelmäßig Fortbildungen im breiten Themenfeld Kinderschutz. Es werden etwa Basis-Fortbildungen zum Schutzauftrag und vertiefende Fortbildungen zur Gesprächsführung mit Eltern angeboten. Für die aktuellen Termine melden Sie sich bitte per Mail unter isef@LRA-starnberg.de an.
Möchten Sie in Ihrer Einrichtung eine In-House-Schulung veranstalten? Oder haben Sie Anregungen für Fortbildungsinhalte, die noch nicht angeboten werden? Dann nehmen Sie bitte unkompliziert Kontakt mit uns auf.