Auch für das Schuljahr 2024/2025 wird eine hohe Nachfrage an gymnasialen Schulplätzen erwartet
Die Gymnasien der Region sind beliebt, die Übertrittsquoten auf das Gymnasium im bayernweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch und zum Schuljahr 2025/2026 wird es erstmalig seit Wiedereinführung des G9 eine 13. Jahrgangsstufe an bayerischen Gymnasien geben. Trotz der begrenzten räumlichen Kapazitäten wird für jedes gymnasial geeignete Kind aus dem westlichen Landkreis ein attraktiver und adäquater Schulplatz zur Verfügung stehen.
Hierfür haben die für den Landkreis Starnberg zuständige Ministerialbeauftragte Brigitte Grams-Loibl, Vertreter des Landkreises Starnberg und die Schulleiterinnen des Christoph-Probst-Gymnasiums in Gilching, des Carl-Spitzweg-Gymnasiums in Germering sowie die Schulleiter des Max-Born-Gymnasiums Germering, des Gymnasiums Tutzing und des Gymnasiums Starnberg einen gemeinsamen Konsens erarbeitet:
Vorläuferklassen werden für alle Schülerinnen und Schüler, die das neue Gymnasium Herrsching besuchen wollen, an zwei Gymnasien gebildet: am Max-Born-Gymnasium Germering und am Carl-Spitzweg-Gymnasium in Unterpfaffenhofen/Germering.
Mit Beginn des Schulbetriebs in Herrsching können Schülerinnen und Schüler der Vorläuferklassen auf Wunsch an das neue Gymnasium Herrsching wechseln und werden dort aufgenommen. Eine Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerber am Gymnasium Herrsching ist allerdings für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die keine offizielle Vorläuferklasse besuchen, nur bei freien Kapazitäten in den Klassen, die für einen Wechsel nach Herrsching vorgesehen sind, möglich und kann nicht garantiert werden.
Ferner wurde aufgrund begrenzter Kapazitäten an Schulplätzen der Bestandsgymnasien bis zur Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums Herrsching das Vorgehen für die Einschreibung der Schülerinnen und Schüler in den kommenden fünften Klassen zum Schuljahr 2024/2025 festgelegt:
- Schülerinnen und Schüler der Gemeinden Herrsching und Seefeld werden den beiden Gymnasien Carl-Spitzweg-Gymnasium (Unterpfaffenhofen) und Max-Born-Gymnasium (Germering) zugewiesen. Bis zur Eröffnung des Gymnasiums Herrsching werden die Fahrtkosten übernommen. Falls die Kapazitäten an einem dieser Gymnasien überschritten werden, greift das von der Ministerialbeauftragten koordinierte zentrale Zuweisungsverfahren ab Mittwoch, dem 08. Mai 2024.
- Für Schülerinnen und Schüler, die in fußläufiger Nähe zu den Bushaltestellen in Breitbrunn wohnen und die mit der Buslinie 928V direkt das Christoph-Probst-Gymnasium Gilching (CPG) erreichen können, ist eine Aufnahme am CPG Gilching bis zu den Kapazitätsgrenzen möglich. Dabei können Freundschaften zu Mitschülern mit anderen Wohnorten, die dem Carl-Spitzweg-Gymnasium oder dem Max-Born-Gymnasium zugeordnet werden, für eine Aufnahme am Christoph-Probst-Gymnasium nicht berücksichtigt werden.
- Kinder aus Weßling, Wörthsee und Inning werden am Christoph-Probst-Gymnasium bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenzen aufgenommen. Sollten die Kapazitätsgrenzen überschritten werden, wird eine Lösung erarbeitet und die Erziehungsberechtigen der betroffenen Schülerinnen und Schüler werden zeitnah informiert.
- Als Ausnahme wurde die Anmeldung von Geschwisterkindern vereinbart: Soweit ein Geschwisterkind bereits ein betroffenes Gymnasium besucht, werden die jüngeren Geschwisterkinder ebenfalls an diesem Gymnasium aufgenommen.
Die Anbindung der Gemeinden über den ÖPNV wurde dabei berücksichtigt. Die Erreichbarkeit der jeweiligen Schulen ist gewährleistet.
Die Einschreibetage an allen fünf Gymnasien (Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering, Max-Born-Gymnasium Germering, Christoph-Probst-Gymnasium Gilching, Gymnasium Starnberg und Gymnasium Tutzing) sind Montag, der 6. Mai 2024 und Dienstag, der 7. Mai 2024. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Websites der Gymnasien. Die nach der Einschreibung aktuellen Aufnahmekapazitäten an den Gymnasien werden durch die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West zentral erfasst und am Mittwoch, den 8. Mai 2024, über die Website der jeweiligen Gymnasien veröffentlicht. In Rahmen dieser Kapazitäten besteht Freiheit bei der Wahl des Gymnasiums.
Am Mittwoch, den 08. Mai 2024, beginnt zudem das zentrale Zuweisungsverfahren eines gymnasialen Schulplatzes für Schülerinnen und Schüler, falls die Aufnahme am gewünschten Gymnasium nicht möglich sein sollte.
Kommt es zu einer Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an ein Gymnasium, werden die Fahrtkosten der betroffenen Kinder bis zur Eröffnung des Gymnasiums Herrsching übernommen.
Eine Entspannung der Situation wird das Gymnasium Herrsching bringen. Der Schulbetrieb im neuen Herrschinger Gymnasium wird nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich im September 2025 starten und die Raumnot der umliegenden Gymnasien deutlich entspannen.