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Presseinformation vom 23.09.2024:

Kulturförderung Landkreis Starnberg

Antragsfrist endet am 30. Oktober!


Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2025 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben.

Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Gefördert werden bedeutende, auch neue Projekte im Landkreis Starnberg, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger beitragen. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. 

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
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buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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