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Presseinformation vom 30.10.2024:

Blauzungenkrankheit

Landkreis weitet Impfgenehmigungen aus


Seit über einem Jahr breitet sich die Blauzungenkrankheit in Deutschland und mittlerweile auch in Bayern aus. Bislang ist im Landkreis Starnberg noch kein Tierseuchenfall aufgetreten. Dennoch gilt es die Tiere hier vor Ort bestmöglich zu schützen. Die bereits bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Starnberg, zur freiwilligen (vorbeugenden) Schutzimpfung der für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tiere wird daher um die weiteren Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin des Friedrich-Löffler-Instituts erweitert.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Erkrankung bei Schafen, Rindern und anderen empfänglichen Tierarten, welche durch das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) verursacht wird. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Im Vordergrund der Impfung stehen vor allem der Schutz der Schafe und Ziegen, da die Infektion bei kleinen  Wiederkäuern häufig zum Tod führt und damit zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden führen kann. Die Übertragung des Virus erfolgt über Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken). Durch Kontakt zwischen den Tieren oder durch den Kontakt mit Menschen findet keine Ansteckung statt. Die rasante Ausbreitung der Tierseuche sowie die hohen Infektionszahlen waren Anlass für die bundesweite Entscheidung der Ermöglichung einer Impfung gegen den derzeit vorherrschenden Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV-3).

Die Neufassung der Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und kann unter www.lk-starnberg.de/amtsblatt  eingesehen werden.

Falls  noch nicht geschehen, werden Tierhalterinnen und Tierhalter gebeten, ihre Tierhaltung von Wiederkäuern, gehaltenen Wildwiederkäuern oder Alt- und Neuweltkameliden beim Veterinäramt zu melden. Anzeichen der Blauzungenkrankheit bei Tieren im Bestand sind dem Veterinäramt Starnberg umgehend mitzuteilen.

 



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