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Presseinformation vom 05.06.2024:

Hochwasser

Soforthilfe kann beantragt werden


Aufgrund des Starkregens der letzten Tage kam es auch im Landkreis Starnberg zu erheblichen Schäden durch eindringendes Wasser. Die Bayerische Staatsregierung  hat daher eine Soforthilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger freigegeben. Das Landratsamt Starnberg hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Soforthilfe, die Antragsvoraussetzungen sowie die Antragsformulare auf seiner Internetseite unter www.lk-starnberg.de/Hochwasser2024 zur Verfügung gestellt. Die Anträge können ab sofort beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.

Die Soforthilfe des Freistaates Bayern umfasst für betroffene Privathaushalte drei Kategorien: Soforthilfe „Haushalt“, Soforthilfe für Ölschaden sowie den Härtefallfonds. Die vollständig ausgefüllten Anträge können an der Information am Haupteingang abgegeben werden. Wichtig ist, dass die Anträge zur Identitätsprüfung persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises und eventuell erforderlicher Nachweise abgegeben werden.

Des Weiteren gibt es auch Soforthilfen für Gewerbe und Wirtschaft sowie Landwirtschaft – diese müssen bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.

 



Zuständige Stelle

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Fachbereich 10

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82319 Starnberg

08151 148-77148
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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