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Presseinformation vom 16.07.2024:

Tipps der Verbraucherzentrale-Energieberatung

Ausnahmeregeln für Hochwassergeschädigte bei Förderung von Heizungstausch


Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät Betroffene kostenlos zur staatlichen Unterstützung.

Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln beim Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, weiß die Verbraucherzentrale Bayern. Im Rahmen ihrer kostenlosen und unbürokratischen Beratung für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern informiert sie Betroffene auch über Fördermöglichkeiten. Unter der kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers auch eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren.

Aber auch bei anderen Energiethemen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne weiter. Der nächste Beratungstermin im Landratsamt Starnberg findet am Donnerstag, 1. August von 13:30 bis 19:30 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung für ein kostenloses persönliches Beratungsgespräch mit Gabriele Frühholz, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bayern, ist unter 08151 148 77442 möglich.

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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