Seiteninhalt
Presseinformation vom 29.09.2020:

Kulturförderung des Landkreises

Anträge können noch bis 30. Oktober gestellt werden!


Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2021 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben.

Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch den Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Auch Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.

 



Zuständige Stelle

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77260
08151 148-11250
presse@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr