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Kindertagespflege



Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns, wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen.

Ergebnisse der Befragungen 2015

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung Kindertagespflege im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

ist zuständig für die

  • Auswahl von Kindertagespflegepersonen,
  • Vermittlung von Kindertagespflegestellen,
  • Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen,
  • Begleitung und Beratung von Eltern und Kind vor und während eines Kindertagespflegeverhältnisses.


Je nach Ihrem Wohnort ist folgende Ansprechpartnerin für Sie zuständig:

für Andechs, Feldafing, Herrsching, Starnberg, Tutzing:

Frau Gemander (Tel.: 08151 148-77430, E-Mail: susanne.gemander@lra-starnberg.de)

für Berg, Gilching, Krailling, Pöcking, Wessling:

Frau Hauzenberger (Tel.: 08151 148-77484, E-Mail: cornelia.hauzenberger@lra-starnberg.de)

für Gauting, Inning, Seefeld, Wörthsee:

Frau Schmidt (Tel.: 08151 148-77491, E-Mail: corinna.schmidt@lra-starnberg.de)

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Tagesmütter und Tagesväter gesucht

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sucht engagierte Tagesmütter und Tagesväter, die

  • Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben,
  • ihnen Zeit widmen und Interesse entgegenbringen,
  • über genügend Raum verfügen, um ein oder mehrere Kinder zu betreuen,
  • Kinder entwicklungsangemessen bilden und erziehen möchten,
  • Kooperationsbereitschaft und Fähigkeiten besitzen, um mit den Eltern zum Wohle des Kindes bestmöglich zusammen zu arbeiten,
  • bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens zu begleiten.

Vermittlung von Tagesmüttern / Tageseltern

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vermittelt Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter).

Fachliche Beratung bei

  • der Vorbereitung,
  • der Beendigung und
  • Schwierigkeiten während der Tagespflege.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie informiert über

  • Erteilung einer Pflegeerlaubnis,
  • Qualifikations- und Fortbildungsmöglichkeiten.

Er berät bei Abschluss eines

  • Tagespflegevertrages und in
  • Fragen der finanziellen Förderung.

Er gibt Tipps zu

  • Pflichtversicherungen und Zuschüssen zur Alterssicherung.

Tagesmütter/Tagesväter

betreuen Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen die Betreuung der Kinder nicht leisten können. Die Tagespflegeperson erhält ein Entgelt für die Betreuung des Kindes.

Eltern

suchen eine flexible Kinderbetreuung: z.B.

  • stundenweise
  • ganztags oder
  • für die ganze Woche

Elterninformation:

Elternanschreiben Eingewöhnung

Infoschreiben Eltern

Information Betreuungsgeld bei Kindertagespflege:

Bayerisches Betreuungsgeld - Änderungsmitteilung

Information zum Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Formulare und Dokumente




Online Formular  Online Infoblatt  Tagespflegevereinbarung Anlage Luftbuchungen

Wie beantragen Eltern für ihr Kind die Kostenübernahme für die Förderung in Kindertagespflege?

Wenn Sie noch keine qualifizierte Kindertagespflegeperson gefunden oder können die Vermittlung über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Anspruch nehmen. Je nach Ihrem Wohnort ist folgende Ansprechpartnerin für Sie zuständig:

für Andechs, Feldafing, Herrsching, Starnberg, Tutzing:

Frau Gemander (Tel.: 08151 148-77430, E-Mail: susanne.gemander@lra-starnberg.de)

für Berg, Gilching, Krailling, Pöcking, Wessling:

Frau Hauzenberger (Tel.: 08151 148-77484, E-Mail: cornelia.hauzenberger@lra-starnberg.de)

für Gauting, Inning, Seefeld, Wörthsee:

Frau Schmidt (Tel.: 08151 148-77491, E-Mail: corinna.schmidt@lra-starnberg.de)

Sie können nach Absprache mit der Kindertagespflegeperson eine Förderung des Kindertagespflegeplatzes einkommensunabhängig beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beantragen.

Folgender Antragsvordruck ist dazu notwendig:

  • „Tagespflegevereinbarung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“

 

Bei Bedarf kann die Kostenbeitragspflicht einkommensabhängig geprüft werden:

  • „Antrag auf Reduzierung bzw. Erlass des Kostenbeitrages der Kindertagespflege“

Diese und weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.lk-starnberg.de/kindertagespflege

Die Tagespflegevereinbarung und ggf. der Antrag auf Erlass bzw. Reduzierung des Kostenbeitrags sollten sorgfältig ausgefüllt und im Original mit den notwendigen Nachweisen ca. 6 bis 8 Wochen vor Betreuungsbeginn beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eingereicht werden.

Nach Prüfung der Unterlagen und Entscheidung erhalten Sie und die Kindertagespflegeperson den Bewilligungsbescheid und ggf. den Bescheid über den zu zahlenden Kostenbeitrag bzw. die Freistellung. 

Änderungen im laufenden Kindertagespflegeverhältnis sind über das Formular „Änderungsbuchung einer Kindertagespflege“ zu beantragen.

Kostenbeitragssatzung mit Anlage und Richtlinie zur qualifizierten Kindertagespflege

Weitere Informationen im Internet

Gut aufbereitete inhaltliche Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie an folgenden Stellen im Internet:

Bayerisches Landesjugendamt

Eltern im Netz

Zuständige Stelle

Ambulante Hilfen
Team 231

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77496
08151 148-11535
fachbereich23@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/231

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr