Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Tagespflege
Ergebnisse der Befragungen 2015
Zusammenfassung Auswertung Elternbefragung
[PDF, 478 kB]
Zusammenfassung Auswertung Tagespflegepersonen Befragung
[PDF, 363 kB]
Fachberatung Kindertagespflege
Die Fachberatung Kindertagespflege im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Jugend und Sport
ist zuständig für die
- Auswahl von Kindertagespflegepersonen
- Vermittlung von Kindertagespflegestellen
- Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen
- Begleitung und Beratung von Eltern und Kind vor und während eines Kindertagespflegeverhältnisses
Tagesmütter und Tagesväter gesucht
Der Fachbereich Jugend und Sport sucht engagierte Tagesmütter und Tagesväter, die
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben und
- ihnen Zeit widmen und Interesse entgegenbringen
- über genügend Raum verfügen, um ein oder mehrere Kinder zu betreuen
- Kinder entwicklungsangemessen bilden und erziehen
- Kooperationsbereitschaft und Fähigkeiten besitzen um mit den Eltern zum Wohle des Kindes bestmöglich zusammen zu arbeiten
- bereit sind Verantwortung zu übernehmen und Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens zu begleiten
Vermittlung von Tagesmüttern / Tageseltern
Der Fachbereich Jugend und Sport bietet Vermittlung von Tagesmüttern / Tageseltern
Fachliche Beratung bei
- der Vorbereitung
- der Beendigung und
- Schwierigkeiten während der Tagespflege
Der Fachbereich Jugend und Sport informiert über:
- Erteilung einer Pflegeerlaubnis
- Qualifikations- und - Fortbildungsmöglichkeiten
Er berät bei Abschluss eines
- Tagespflegevertrages und in
- Fragen der finanziellen Förderung
Er gibt Tipps zu
- Pflichtversicherungen und - Zuschüssen zur Alterssicherung
Tagesmütter/Tagesväter
betreuen Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen die Betreuung der Kinder nicht leisten können. Die Pflegeperson bekommt ein Entgelt für die Versorgung des Kindes.
Eltern
suchen eine flexible Kinderbetreuung: z.B.
- stundenweise
- ganztags oder
- für die ganze Woche
Elterninformation:
Elternanschreiben Eingewöhnung
Information Betreuungsgeld bei Kindertagespflege:
Bayerisches Betreuungsgeld - Änderungsmitteilung
Information zum Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Formulare und Dokumente
[Format: PDF, 180 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 48 kB]
Text-Version für dieses Dokument (barrierefrei)
[Format: PDF, 68 kB]
Wie beantragen Eltern für ihr Kind die Kostenübernahme für die Förderung in Kindertagespflege?
Sie haben bereits eine qualifizierte Tagespflegeperson gefunden oder können die Vermittlung über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Anspruch nehmen. Ansprechpartner sind Frau Gemander, Tel.: 08151 148-430 und Frau Mayer, Tel.: 08151 148-484.
- Sie können, nach Absprache mit der Tagespflegeperson, die Kostenübernahme einkommensunabhängig beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beantragen.
Folgender Antragsvordruck ist notwendig:
- „Tagespflegevereinbarung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“
Bei Bedarf kann die Kostenbeitragspflicht einkommensabhängig geprüft werden:
- „Antrag auf Reduzierung bzw. Erlass des Kostenbeitrages der Kindertagespflege“
Die Unterlagen finden Sie auf der Homepage unter
http://www.lk-starnberg.de/kindertagespflege
Die Unterlagen können Ihnen auch mit der Post geschickt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Heinbücher
Tel.: 08151 148-634 Mo., Di., Do., Fr. jeweils vormittags).
- Weitere Informationen, wie z. B. Richtlinien zu qualifizierten Tagespflege und die Kostenbeitragssatzung, finden Sie auch auf der Homepage.
http://www.lk-starnberg.de/kindertagespflege
- Die Tagespflegevereinbarung und ggf. der Antrag auf Erlass bzw. Reduzierung des Kostenbeitrages (beide im Original) sollten sorgfältig ausgefüllt und mit den notwendigen Nachweisen ca. 6 - 8 Wochen vor Beginn beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eingereicht werden.
Frist beachten!
- Nach Prüfung der Unterlagen und Entscheidung erhalten Sie und die Tagespflegeperson den Bewilligungsbescheid und ggf. den Bescheid über den zu zahlenden Kostenbeitrag bzw. Freistellung. Die Tagespflegevereinbarung wird jeweils in Kopie mitgeschickt.
- Änderungen in der laufenden Tagespflege sind über das Formular „Änderungsbuchung einer Kindertagespflege“ zu beantragen.
Druckversion für diesen Text:
Ablauf eines Antrags auf Kostenübernahme für Kindertagespflege
[Format: PDF, 48 kB]
Kostenbeitragssatzung und Anlage
Weitere Informationen im Internet
Gut aufbereitete inhaltliche Informationen zur Tagespflege erhalten Sie an folgenden Stellen im Internet:
Informationen zum Thema aus dem BayernPortal
Das BayernPortal enthält einen Behördenwegweiser, in dem Verwaltungsdienstleistungen der bayerischen Behörden beschrieben werden. Diese Beschreibungen werden durch zentrale Redaktionsteams in den Ministerien betreut und auf aktuellem Stand gehalten. Die Beschreibungen folgen einer einheitlichen Struktur und beinhalten in der Regel die Rechtsgrundlagen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für eine Antragstellung. Sie haben hier die Möglichkeit diese weiterführenden Informationen zu nutzen.