Die elektronischen Funktionen des Personalausweises

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Diese Funktionen bietet Ihr Personalausweis mit dem Chip.

Der Online-Ausweis

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich im Internet und an Bürgerterminals einfach und sicher aus.

Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Das ist wichtig, weil es ohne den Online-Ausweis im Internet häufig zu Identitätsdiebstahl kommt: Jemand verschafft sich Ihre Identifizierungsdaten, also zum Beispiel Ihre Nutzernamen und Passwörter, nimmt Ihre Identität an und handelt in Ihrem Namen. Hiervor schützt Sie Ihr Online-Ausweis.

Das Pseudonym

Viele Diensteanbieter ermöglichen Ihnen die Nutzung ihrer Online-Dienste mit einem Pseudonym. Ihre persönlichen Daten aus dem Online-Ausweis werden dann nur bei der ersten Anmeldung benötigt. Danach erkennt Sie der Online-Dienst nachdem Sie Ihre PIN eingegeben haben anhand Ihres Pseudonyms.

Dank des Pseudonyms können keine Nutzungsprofile von Ihnen über verschiedene Online-Dienste und Diensteanbieter hinweg erstellt werden. Das Pseudonym trägt somit erheblich zum Schutz Ihrer Daten bei.

Das Pseudonym ist nicht dauerhaft an Sie als Person gebunden, sondern an Ihre gültige Ausweiskarte sowie an den berechtigten Dienst, den Sie mit der Pseudonymfunktion nutzen. Daher wird das Pseudonym auch als „dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (DKK)“ bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Durch die Bindung des Pseudonyms an die gültige Ausweiskarte ändert sich das Pseudonym, wenn Sie einen neuen Personalausweis erhalten. Nach einem Ausweiswechsel kann es vorkommen, dass ein von Ihnen mit Pseudonym genutzter Online-Dienst Sie nicht mehr ohne Weiteres „wiedererkennt“.

Zur Vermeidung dieses Problems informieren Sie den Anbieter eines Online-Dienstes, den Sie mit Pseudonym nutzen, am besten vorher über den anstehenden Ausweiswechsel. Dann kann der Anbieter des Online-Dienstes Ihnen mitteilen, wie Sie das Pseudonym erneuern können.

Die qualifizierte elektronische Unterschrift

Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Unterschrift mit der Sie digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ – rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen können.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift mit einem Signaturzertifikat sowie für die Fernsignatur gemäß eIDAS-Verordnung mit dem Online-Ausweis vorbereitet.

Derzeit gibt es keinen Anbieter für Signaturzertifikate, die mit dem Personalausweis verwendet werden können.

Informationen über die Fernsignatur finden Sie eIDAS-konforme Fernsignatur mit eID.

Die hoheitliche Verwendung der Biometrie-Daten

Ihr Lichtbild, Ihre Fingerabdrücke und die aufgedruckten Körpermerkmale werden ausschließlich im Chip Ihres Personalausweises gespeichert. Eine zentrale Biometrie-Datei gibt es nicht.

Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Steuerfahndungsstellen der Länder
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden

Die Fingerabdrücke können nur mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden.

Die hierzu ermächtigten Behörden vergleichen das Lichtbild und die Fingerabdrücke im Chip mit denen der Person, die sich mit Personalausweis ausweist.

Biometrische Daten dienen ausschließlich der starken Bindung des Ausweises an die Person. Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Personalausweisen werden schnell erkannt.

Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.