Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte
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1.14 SB
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77688
Fax: 08151 148-11688
Zimmer: OG.111
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1.15 SB
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77392
Fax: 08151 148-11392
Zimmer: OG.111
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11250
E-Mail: presse@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1
Zimmer: OG.108
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Ehrenamtskarte (Gültigkeit 3 Jahre):
Die blaue Ehrenamtskarte erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren aus dem Landkreis Starnberg, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Ehrenamtskarte Gold (unbegrenzte Gültigkeit):
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.