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Informationen zu Mumps




Vor allem bei Kindern unter fünf Jahren treten oft nur erkältungsähnliche Beschwerden auf. Mumps ist bereits vor Symptombeginn ansteckend.


Was verursacht die Erkrankung?

Mumps (Ziegenpeter) wird durch Infektion mit Mumpsviren hervorgerufen und kann sowohl Kinder als auch Erwachsene betreffen.

Welche Symptome können auftreten?

Krankheitszeichen einer unkomplizierten Mumpsinfektion sind Fieber und Kopfschmerzen, eine schmerzhafte Schwellung der (Ohr-) Speicheldrüsen (dicke Backen) und Appetitverlust. Komplikationen treten mit steigendem Alter häufiger auf: Hirnhautentzündung oder sehr schmerzhafte Entzündungen anderer Drüsen (Bauchspeicheldrüse, Hodengewebe, Brustdrüsen, Eierstöcke). Es kann auch zu Hörschäden bis hin zur Taubheit kommen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder als Schmierinfektion durch Kontakt mit infektiösem Speichel.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht 1 Woche vor bis 9 Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung. Sie ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 12 – 25 Tage, meist 16 – 18 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine rein symptomatische Therapie.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Das Umfeld von Erkrankten sollte über das Infektionsrisiko informiert werden. Impflücken im Umfeld sollten identifiziert und umgehend geschlossen werden. Auf krankheitsspezifische Symptome (bis zum 18. Tag nach dem letzten Kontakt) sollte geachtet werden.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte oder Krankheitsverdächtige dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben.

Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit Mumps oder Verdacht auf Mumps die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist.

Ungeimpfte bzw. ungeschützte Kontaktpersonen, die in der Wohngemeinschaft Kontakt zu einer Person mit Mumpserkrankung hatten, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 18 Tagen nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb der Wohngemeinschaft) informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Mumps erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind
  • oder wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Mumps aufgetreten ist.

Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist möglich

  • für erkrankte Personen nach Abklingen der Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach Beginn der Mumpserkrankung.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Kontaktpersonen können Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, wenn

  • sie einen vollständigem Impfschutz oder
  • einen ausreichenden Antikörpertiters nachweisen können oder
  • nach früher durchgemachter Erkrankung an Mumps.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen. 

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Die wirksamste Vorbeugung ist die Mumpsimpfung. Die Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer infizierten Person kann eine Infektion nicht sicher verhindern, schützt aber vor späteren Infektionen. Auch nach vollständiger, zweimaliger Impfung kann in seltenen Fällen eine Mumps-Erkrankung auftreten.

Kann man mehrmals erkranken?

Wer eine Mumps-Erkrankung überstanden hat, ist in der Regel lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt.

Was ist sonst noch wichtig?

Auch wenn keine oder nur geringfügige Krankheitszeichen auftreten, können Betroffene ansteckend sein.

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