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Informationen zu viralen hämorrhagischen Fieber (VHF)




Ebolafieber-Ausbrüche sind bisher ausschließlich in Afrika südlich der Sahara aufgetreten.


Was verursacht diese Erkrankung?

Ebola-, Lassa- und Marburg-Viren verursachen virale hämorrhagische Fieber (VHF).
Lassaviren kommen in bestimmten Regionen Afrikas in Nagetieren vor. Marburg – und Ebolaviren werden über Menschenaffen oder Fledertiere übertragen.

Welche Symptome können auftreten?

Viele Lassavirus-Infektionen verlaufen mild. Die Krankheit beginnt schleichend mit Fieber, unspezifischen grippeähnlichen und gastrointestinalen Symptomen. Als Vorzeichen für einen schweren Verlauf gelten ab der zweiten Krankheitswoche Schwellungen der Augenlider und des Gesichtes, Zeichen einer allgemeinen Blutungsneigung (Schleimhautblutungen), sowie neurologische Symptome.

Die Ebola- oder Marburgvirus-Erkrankung setzt mit plötzlichem Fieber, Unwohlsein, Müdigkeit und Gliederschmerzen ein. Im weiteren Verlauf der Erkrankung können Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall hinzukommen. Bei manchen Betroffenen treten innere und äußere Blutungen auf. Bei schweren Verläufen können Niere, Leber und andere Organe versagen. Dadurch endet die Krankheit oft tödlich.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Tier zu Mensch oder Mensch zu Mensch durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion oder Lebensmittel.

Lassaviren werden meist über kontaminierte Lebensmittel übertragen, können aber auch über Staubpartikel eingeatmet oder über Schmierinfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Marburg- und Ebolaviren können durch direkten Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten wie beispielsweise Tränen, Speichel, Stuhl, Urin, Sperma oder Erbrochenem von erkrankten Menschen oder Verstorbenen übertragen werden.

Eine Ansteckungsgefahr geht nur von Personen aus, die auch Krankheitszeichen haben. Die Viren bleiben außerhalb des Körpers einige Tage infektiös. Eine Ansteckung über Gegenstände wie beispielsweise Spritzen, Kleidung oder Bettwäsche, die mit Körperflüssigkeiten verunreinigt sind, ist daher möglich.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Viren im Speichel, Blut oder Ausscheidungen nachweisbar sind (bis zu 3 Monate nach Krankheitsbeginn). An Lassafieber Erkrankte sind zu Beginn der Symptome noch nicht hoch infektiös.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt
  • bei Ebola: 2 – 21 Tage (meist 8 – 9 Tage)
  • Lassa: 3 – 21 Tage
  • Marburg: 2 - 21 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch. In Deutschland ist bislang noch keine spezifische Therapie gegen VHF zugelassen.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Personen, die an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischen Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, müssen unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Hygienemaßnahmen sollten in Abstimmung mit Fachexperten/-innen erfolgen. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist.

Kontaktpersonen werden kategorisiert und ggf. häuslich / stationär für die Dauer der maximalen Inkubationszeit isoliert und beobachtet.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden. 

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte, Krankheitsverdächtige oder Kontaktpersonen dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit VHF oder Verdacht auf VHF die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb der Wohngemeinschaft) informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an VHF erkrankt sind
  • oder der Verdacht auf VHF besteht,
  • oder wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf VHF aufgetreten ist.

Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist möglich

  • für Erkrankte nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn nach Expertenmeinung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht.
  • Dies gilt auch für Kontaktpersonen in Wohngemeinschaften.
  • Ein ärztliches Attest ist erforderlich.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Schutzimpfung gegen einen Typ des Ebolavirus ist möglich. 

Kann man mehrmals erkranken?

Eine durchgemachte Ebolafieber-Erkrankung führt wahrscheinlich zu einer länger anhaltenden Immunität, die jedoch möglicherweise nur gegen die spezifische Ebolavirus-Spezies, die die Erkrankung verursacht hat, besteht.

Was ist sonst noch wichtig?

Infektionen mit Lassaviren verlaufen in der Schwangerschaft besonders schwer.

 Alle Informationen als PDF

 zum Meldeformular für
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