Jugendschutzgesetze
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241 TL
Team 241 Jugendarbeit
Teamleiterin, Kreisjugendpflegerin
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77378
Fax: 08151 148-11207
Fax: 08151 148-11378
Zimmer: OG.242
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Team 241
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77378
Fax: 08151 148-11378
E-Mail: jas@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/241
Zimmer: OG.241
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiges Anliegen unserer Gesellschaft. Ausgedrückt und umgesetzt wird dies durch verschiedene Gesetzesgrundlagen. Der (erzieherische) Jugendschutz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz als wesentliche Aufgabe verankert.
Die zentralen Gesetze sind:
Achtung: Änderung des § 10 JuSchG "Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren" ab 01. September 2007
Wer künftig Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakwaren verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zudem ist Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet - dies galt bislang für unter 16-Jährige. Dieses Verbot greift auch dann, wenn die Eltern das Rauchen tolerieren. Darüber hinaus müssen die Veranstalter und Gewerbetreibenden die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durch Aushänge bekannt machen. Sollten Minderjährige erwischt werden, werden insbesondere diejenigen belangt, die ihnen Tabakwaren verkauft haben.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Diese Gesetze dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sie richten sich unmittelbar an - meist gewerbebetreibende - Erwachsene.
Die wesentlichste Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes besteht darin, darauf zu achten, dass diese Vorschriften dem Bürger bekannt sind und befolgt werden.
» Weitere Informationen zum Gesetzlichen Jugendschutz sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landesjugendamts zu finden.