Was macht eigentlich die Betreuungsstelle im Landratsamt?
Endlich 18! Selbstbestimmt eigene Entscheidungen treffen zu können, dürfte für die meisten Teenager der Hauptgrund sein, warum sie ihrem 18. Geburtstag und der damit zusammenhängenden Volljährigkeit entgegenfiebern. Genau das stellt auch die größte Sorge vieler älterer oder kranker Menschen dar: was, wenn ich irgendwann nicht mehr in der Lage dazu bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln? Doch egal ob jung oder alt: im Grunde kann jeder von uns durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Behinderung in die Situation geraten, nicht mehr selbst entscheiden oder handeln zu können.
Die Betreuungsstelle im Landratsamt beschäftigt sich genau mit diesem Thema. Sie ermittelt und prüft für das Amtsgericht (Betreuungsgericht), ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen. Falls ja, hilft sie, eine geeignete Person zu finden, die die Betreuung beruflich oder ehrenamtlich übernimmt.
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Organisatorisches, Behörden-, Bank- oder Versicherungsangelegenheiten, aber auch die rechtliche Vertretung kann -je nach persönlichem Bedarf- von einer Betreuerin oder Betreuer übernommen werden.
Der demografische Wandel unserer Gesellschaft bringt auch immer mehr hilfebedürftige Menschen mit sich. Die Betreuungsstelle sucht daher stets geeignete ehrenamtliche Betreuer sowie freiberufliche Berufsbetreuer. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Susanne Müller unter susanne.mueller@lra-starnberg.de
Die Gesichter der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle ist Teil unseres Sozialamtes. Teamleiterin Susanne Müller und ihre 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit juristischem, pädagogischem und verwaltungsrechtlichem Know how für alle Betreuungsangelegenheiten ein.
Vorsorgevollmacht - Ich bestimme selbst, wer mich vertritt!
Doch viele von uns möchten es gar nicht so weit kommen lassen und frühzeitig selbst bestimmen, wer uns im Bedarfsfall rechtlich vertreten darf. Dafür gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht. Hier legt man vorab selber fest, wer im Bedarfsfall wie für uns handeln darf oder soll.
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht für jeden Menschen ab dem 18. Lebensjahr sinnvoll, um im Zweifelsfall (Unfall, schwere Krankheit) keinen rechtlichen Betreuer zu bekommen, sondern um von der gewünschten Person unkompliziert vertreten werden zu können. Im Landkreis Starnberg stehen die Betreuungsvereine von BRK und Caritas für eine umfassende und neutrale Beratung zur Verfügung. Auch die Betreuungsstelle beantwortet gerne Fragen zum Thema und darf diese Vollmachten öffentlich-rechtlich beglaubigen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer für Sie vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Vertreter/Betreuer bestellt werden soll (oder nicht), falls ein Betreuungsverfahren unvermeidlich wird. Sie können ebenso spezielle Wünsche festlegen, die das Gericht und der spätere Betreuer berücksichtigen sollen. Eine Betreuungsverfügung setzt keine Geschäftsfähigkeit voraus.
Viele nützliche Informationen und Broschüren zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und auch alle weiteren Angebote der Betreuungsstelle sind online unter https://www.lk-starnberg.de/Betreuungsstelle zu finden.
Wann ist eine geschützte Unterbringung erforderlich?
Geschlossene Unterbringungen (gemäß § 1831 BGB) müssen ebenso immer wieder organisiert werden. Wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung selbst- oder fremdgefährdend wird, setzt die Betreuungsstelle entsprechende richterliche Unterbringungsbeschlüsse um.
