Online-Service
Einige Verwaltungsangelegenheiten können Sie bereits online erledigen.
Auf dieser Seite können Sie Online-Anträge nutzen, elektronisch mit dem Landratsamt kommunizieren oder amtliche Auskünfte abrufen.
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Apps
Apps für mobile Endgeräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
Das Landratsamt Starnberg setzt für einige Anwendungsfälle gleichfalls auf diese zeitgemäße Technologie.
Bürgerservice-Portal
Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, Verwaltungsdienstleistungen teilweise oder komplett online zu erledigen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Damit werden notwendige persönlichen Daten komfortabel in Online-Anträge übernommen. Außerdem erhalten Sie mit dem Bürgerkonto einen sicheren elektronischen Postkorb für Ihre Behördenkommunikation.
Elektronische Kommunikation
Sie können unterschiedliche Verfahren zur elektronischen Kommunikation mit dem Landratsamt Starnberg nutzen.
Eine rechtliche vorgeschriebene Schriftform kann damit elektronisch erfolgen.
Informationen und Hilfestellungen für eine sichere elektronische Kommunikation erhalten Sie auf der Seite https://www.bsi-fuer-buerger.de beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Zugangseröffnung für elektronische Kommunikation
Gemäß dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG) bietet das Landratsamt Starnberg eine elektronische Kommunikation über das Internet an und ermöglicht die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, soweit diese geeignet sind.
Eine Übersicht der aktuell möglichen elektronischen Verfahren erhalten Sie auf unserer Seite » Online-Service.
Elektronische Kommunikationswege dieser Webseite, insbesondere per einfacher E-Mail, stehen ausschließlich für Bürgeranfragen, Verwaltungsangelegenheiten und andere nicht rechtsverbindliche Anfragen bereit. Wir weisen darauf hin, dass förmliche Verfahrensanträge, Widersprüche, Schriftsätze und ähnliches über unser Kontaktformular unter Verwendung eines hohen Vertrauensniveaus mit dem bayerischen Bürgerkonto rechtswirksam elektronisch eingereicht werden können.
Dieser Zugang gilt gemäß Bayerischem Digitalgesetz, Artikel 3a Absatz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, § 36a Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, und § 87a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung als eröffnet.
Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes sind ebenfalls möglich. Das Landratsamt Starnberg akzeptiert bei formgebundenen Schreiben nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieters erstellt wurden. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können.
Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt. Für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten steht die zentrale E-Mail-Adresse info@LRA-Starnberg.de zur Verfügung.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten und nicht den beschriebenen Anforderungen genügen, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postweg oder in Form einer persönlichen Vorsprache erforderlich. Bitte beachten Sie auch, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung Ihres Anliegens leider nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen keine unverschlüsselte E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, da diese Inhalte ggf. von unbefugten Dritten eingesehen und manipuliert werden können.
Um die elektronische Kommunikation mit uns zu erleichtern, bitten wir in Ihrer elektronischen Nachricht um eine möglichst umfassende Angabe in welcher Form Sie eine Antwort von uns wünschen.
Für eine sichere Datenübermittlung im Vergleich zu zu einer einfachen E-Mail empfehlen wir unser Kontaktformular.
Falls Sie uns in Ihrer elektronischen Nachricht beigefügte Dateien als Anhang ("Attachment") übermitteln wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Regeln für elektronische Dokumente. Andernfalls kann ihr Anhang ggf. nicht im Landratsamt geöffnet und weiterverarbeitet werden.
Eingehende E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
Andernfalls können die E-Mails ggf. im Landratsamt Starnberg nicht weiterverarbeitet werden.
Ist die Weiterverarbeitung einer elektronischen Nachricht, die Sie an uns weitergeleitet haben nicht möglich, werden Sie von uns unverzüglich benachrichtigt, soweit wir Ihre Kontaktdaten entnehmen oder ermitteln können.
Entweder können Sie auf die hier genannten geltenden technischen Rahmenbedingungen umstellen oder alternativ auf papiergebundene Kommunikation ausweichen.
Jeder Mailserver kann grundsätzlich als Relay, d.h. zum Weiterleiten von E-Mails benutzt werden.
Nicht ordnungsgemäß eingerichtete Mailserver die Dritten den missbräuchlichen Massenversand von unerwünschten E-Mails (i.d.R. Spam) ermöglichen, werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen beim Versuch an den Mail-Server des Landratsamtes Starnberg elektronische Nachrichten zu übertragen abgewiesen. Da mitunter auch Anbieter von Web- und E-Mail-Diensten für Privatpersonen davon betroffen sind, kann es vorkommen, das uns Ihre E-Mail nicht erreicht, wenn Ihr Dienstleister seine Konfiguration nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat.
Wir bieten Ihnen innerhalb unserer Internetseiten mittels Kontaktformular eine Alternative an, mit der Sie uns direkt über Ihren Internetbrowser elektronische Nachrichten zukommen lassen können.
Diese Übertragung erfolgt hierbei auch verschlüsselt.
Für die elektronische Verfahrensabwicklung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt) gelten ebenfalls die oben genannten Kommunikationsmöglichkeiten.
Für bestimmte Dienstleistungen ist das Landratsamt Starnberg zuständige Stelle im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
Weitere Informationen dazu, sowie zum "einheitlichen Ansprechpartner" und ergänzende fachliche Hinweise erhalten Sie auf unserer Informationsseite zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
Über das Dienstleistungsportal Bayern können Sie die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern nutzen, um dem Landratsamt Starnberg Nachrichten zukommen zu lassen.
Ob für die Antworten des Landratsamtes Starnberg der elektronische oder herkömmliche Kommunikationsweg verwendet wird, ist hierbei vom Einzelfall abhängig.
Das Landratsamt Starnberg kann Dateiformate weiterverarbeiten, die mit den nachfolgend genannten Austauschformaten kompatibel sind.
- Ascii-Textdateien
- Microsoft Word, Excel und Powerpoint (aktuelle Versionen)
- PDF-Dokumente | Dateiendung: *.PDF
- Grafiken und Bilder | Dateiendung: *.JPG, *.GIF, *.TIF, *.BMP, *.PNG
- Datenkompression | Dateiendung: *.ZIP
Da Dokumente der Microsoft Office Produktfamilie in Form sogenannter "Makros" schädliche aktive Komponenten enthalten können, ist ggf. eine Weiterverarbeitung nicht möglich, sofern unsere Sicherheitssysteme entsprechendes Risikopotential identifizieren.
Falls Sie über die genannte Liste hinausgehende Datenformate mit uns austauschen möchten, nehmen Sie bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Fachbereich Kontakt auf, um die Einzelheiten abzustimmen.
IT-Fachverfahren im Landratsamt ermöglichen für spezifische Einsatzzwecke noch weitere Dateiformate.
Ist die Weiterverarbeitung eines elektronischen Dokuments, das Sie an uns weitergeleitet haben nicht möglich, werden Sie von uns unverzüglich benachrichtigt soweit wir Ihre Adress- oder Kommunikationsdaten ermitteln können.
Entweder können Sie auf die hier genannten geltenden technischen Rahmenbedingungen umstellen oder alternativ auf papiergebundene Kommunikation ausweichen.
Hinsichtlich der Datenerfassung und dem Datenaustausch für das Geographische Landkreisinformationssystem (GeoLIS) wenden Sie sich bitte an unseren Geo-Service.
Einfache E-Mail
Wenn Ihre E-Mail personenbezogene oder sensible Daten enthalten soll, empfehlen wir eine unserer sicheren Alternativen, die nachfolgend beschrieben werden.
Einfache E-Mails können leicht von Dritten eingesehen und manipuliert werden.
Verschlüsselte E-Mail (SecureMail)
Das Landratsamt Starnberg sendet E-Mails mit schützenswertem und vertraulichem Inhalt in verschlüsselter Form.
Sie können den Inhalt nicht wie gewohnt direkt durch das Öffnen der Nachricht einsehen. Die E-Mail enthält stattdessen einen Link, der auf ein Online-Portal führt. Dort können Sie sich anmelden und den Inhalt in einem sicheren virtuellen Raum abrufen.
Die erforderlichen Anmeldedaten werden beim erstmaligen E-Mail-Kontakt mitgeteilt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Presseinformation vom 26.10.2018.
Kontaktformular
Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Starnberg übertragen.
Online-Formulare (Schriftform ersetzende Funktion)
Das Landratsamt Starnberg stellt Anträge als PDF-Formulare oder Online-Formulare bereit.
Online-Formulare können direkt im Web-Browser bearbeitet werden, sind barrierefrei und können elektronisch eingereicht werden: Formular-Übersicht.
Für die komplette digitale Abwicklung wird unter Umständen ein Bürgerkonto benötigt.
- Internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Web-Browser
- Bürgerkonto (erfordert eine einmalige Registrierung)
- Neuer Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder ELSTER als Authentifizierungs-Komponente
- Bei Nutzung des neuen Personalausweises: ein Ausweis-Lesegerät oder alternativ ein modernes Handy, sowie die Ausweis-App
Unsere online einreichbaren Formulare verfügen über eine verschlüsselte Datenübertragung.
Die Antworten des Landratsamtes Starnberg können verschlüsselt in den sicheren Postkorb des Bürgerkontos übertragen oder über unsere sicheres Mail-Portal gesendet werden (sicherer Rückkanal).
Weitere Informationen zum sicheren Postkorb erhalten Sie im Bürgerservice-Portal.
Der elektronische Schriftformersatz durch Übermittlung aus besonderen elektronischen Postfächern an die Behörden und durch Verwendung eines qualifizierten elektronischen Behördensiegels sind in Art. 3a Abs. 3 BayVwVfG und Art. 31 Abs. 5 BayDiG geregelt.
Qualifizierte elektronische Signatur (Schriftform ersetzende Funktion)
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können Sie die Schriftform ersetzen.Sie können auf diesem Weg daher auch Anträge oder Widersprüche komplett elektronisch und rechtswirksam bei uns einreichen.
Die Sicherheit des Übertragungsweges hängt davon ab, welches elektronische Verfahren Sie einsetzen.
Beispieslweise ist die Übertragung der Daten bei einer einfachen E-Mail nicht geschützt.
Erfoderlich sind dafür ein Bürger- oder Unternehmenskonto. Die rechtlich vorgeschriebene Schriftorm wird dadurch elektronisch erreicht.
Besonderes Behörden-Postfach (beBPo)
Behörden, die an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angeschlossen sind, können mit dem Landratsamt Starnberg elektronische Dokumente über verschlüsselte Kanäle austauschen.
Name unseres besonderen Behörden-Postfachs: "Landratsamt Starnberg".
Weitere Informationen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach erhalten Sie auf der Seite https://egvp.justiz.de.
Widerspruch Online
Erfoderlich sind dafür ein Bürger- oder Unternehmenskonto. Die rechtlich vorgeschriebene Schriftorm wird dadurch elektronisch erreicht.
BayernBox (Cloud Speicher)
Die BayernBox ist ein sogenannter Cloud-Dienst. Er ermöglicht den sicheren Austausch elektronischer Daten im Internet.
Der Zugang zur Verwaltungsoberfläche wird Nutzern durch den zuständigen Fachbereich mitgeteilt.
IT-Sicherheit
Formulare
Mit unseren Online-Formularen können Sie Verwaltungsdienstleistungen teilweise über das Internet beantragen oder Antragsformblätter herunterladen und auf dem herkömmlichen Weg einreichen (ausgefülltes Formular per Post senden, in unseren Hausbriefkasten einwerfen oder persönlich abgeben).
GeoLIS - Geographisches Landkreis Informationssystem Starnberg
Das Geographische Landkreis Informationssystem Starnberg (GeoLIS) ist das fachbereichsübergreifende Geoinformationssystem der Landkreisverwaltung Starnberg. Das GeoLIS hat sich in vielen Bereichen der Verwaltungsarbeit in der Landkreisverwaltung als ein modernes kartengestütztes System etabliert und ist eine wesentliche Säule für Digitalisierung, E-Government und Modernisierung.
Nutzen Sie unsere öffentlich zugänglichen Web-Gis-Anwendungen einfach mit internetfähigen Geräten wie PC, Tablet oder Smartphone.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder bestimmte Verwaltungsleistungen digital anzubieten, an Nutzerkonten anzubinden (in Bayern: BayernID) und über die Landesportale (in Bayern: BayernPortal) deutschlandweit im Portalverbund verfügbar zu machen. Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramms Föderal“ werden im sog. OZG-Umsetzungskatalog knapp 600 OZG-Leistungen in Lebens- bzw. Unternehmenslagen gebündelt und 14 Themenfeldern zugeordnet. Zentraler Ansatz hierbei ist, über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg zusammenzuarbeiten.
Das "Dashboard Digitale Verwaltung" des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zeigt den aktuellen Umsetzungsstand in Bayern.
Einige angekündigte zentrale OZG-Verfahrenslösungen stehen derzeit noch nicht im BayernPortal oder in Rechenzentren des Bundes und der Länder zur Verfügung, werden aber schrittweise folgen.
Liste der OZG-Dienste im Landratsamt Starnberg:
Vermissen Sie eine Online-Anwendung aus dem OZG-Katalog ?
In diesem Fall können Sie uns das gerne per Online-Formular mitteilen. Wir klären dann, bis wann der fehlende Online-Dienst ergänzt werden kann.
Weiterer Ausbau der Online-Dienste
Das Landratsamt Starnberg erweitert schrittweise sein Angebot an Online-Diensten für Bürgerinnen und Bürgern, sowie Untenehmen. Dies erhöht unseren Kundenservice und macht eine Vorsprache im Landratsamt Starnberg in vielen Fällen überflüssig.
Wir setzen in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern die Anforderungen des Onlinzezugangsgesetztes (OZG) um. Der rechtliche Rahmen für E-Government in Bayern beruht auf dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG) .
Für die Erledigung ihrer behördlichen Angelegenheiten stehen Ihnen unser Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterhin im persönlichen Kontakt zur Verfügung.
Online-Verfahren im BayernPortal
Der Freistaat Bayern bietet im » BayernPortal eine wachsende Anzahl von Online-Verfahren an.
Damit können Sie etliche Verwaltungsdienstleistungen bereits elektronisch nutzen.