Beflaggung des Landratsamtes
Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut.
Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Nationaler Veteranentag (15. Juni)
- Jahrestag des 17. Juni 1953 (17. Juni)
- Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (5. Juli)
- Tag der Heimat (20. Juni)
- Jahrestag 1944 (Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft) (20. Juli)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag 17.November (2. Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)
- Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)
Hinweis: Die Beflaggung staatlicher Dienstgebäude in Bayern ist in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen geregelt.