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Beflaggung des Landratsamtes

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut.
Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt: 

 

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953 (17. Juni)
  • Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung und in Bayern Tag der Heimat (20. Juni) 
  • Jahrestag 1944 (Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft) (20. Juli)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag 17.November 2024  (2. Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)
  • Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)

 

Darüber hinaus können aufgrund aktueller Ereignisse kurzfristig Beflaggungen angeordnet werden.

  • Beflaggung des Landratsamtes: Anlässlich des am 26.12.2023 verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages und langjährigen Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble (22.01.2024)
  • Beflaggung des Landratsamtes: Anlässlich des Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24.02.2022

Hinweis: Die Beflaggung staatlicher Dienstgebäude in Bayern ist in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen geregelt.

Beflaggung

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste
Team 112

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77219
08151 148-11292
zentrale-dienste@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/112

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr