Kindertagespflege
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Ergebnisse der Befragungen 2015
Zusammenfassung Auswertung Elternbefragung
[PDF, 478 kB]
Zusammenfassung Auswertung Tagespflegepersonen Befragung
[PDF, 363 kB]
Fachberatung Kindertagespflege
Die Fachberatung Kindertagespflege im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
ist zuständig für die
- Auswahl von Kindertagespflegepersonen,
- Vermittlung von Kindertagespflegestellen,
- Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen,
- Begleitung und Beratung von Eltern und Kind vor und während eines Kindertagespflegeverhältnisses.
Je nach Ihrem Wohnort ist folgende Ansprechpartnerin für Sie zuständig:
für Andechs, Feldafing, Herrsching, Starnberg, Tutzing:
Frau Gemander (Tel.: 08151 148-77430, E-Mail: susanne.gemander@lra-starnberg.de)
für Berg, Gilching, Krailling, Pöcking, Wessling:
Frau Hauzenberger (Tel.: 08151 148-77484, E-Mail: cornelia.hauzenberger@lra-starnberg.de)
für Gauting, Inning, Seefeld, Wörthsee:
Frau Schmidt (Tel.: 08151 148-77491, E-Mail: corinna.schmidt@lra-starnberg.de)
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Tagesmütter und Tagesväter gesucht
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sucht engagierte Tagesmütter und Tagesväter, die
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben,
- ihnen Zeit widmen und Interesse entgegenbringen,
- über genügend Raum verfügen, um ein oder mehrere Kinder zu betreuen,
- Kinder entwicklungsangemessen bilden und erziehen möchten,
- Kooperationsbereitschaft und Fähigkeiten besitzen, um mit den Eltern zum Wohle des Kindes bestmöglich zusammen zu arbeiten,
- bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens zu begleiten.
Vermittlung von Tagesmüttern / Tageseltern
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vermittelt Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter).
Fachliche Beratung bei
- der Vorbereitung,
- der Beendigung und
- Schwierigkeiten während der Tagespflege.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie informiert über
- Erteilung einer Pflegeerlaubnis,
- Qualifikations- und Fortbildungsmöglichkeiten.
Er berät bei Abschluss eines
- Tagespflegevertrages und in
- Fragen der finanziellen Förderung.
Er gibt Tipps zu
- Pflichtversicherungen und Zuschüssen zur Alterssicherung.
Tagesmütter/Tagesväter
betreuen Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen die Betreuung der Kinder nicht leisten können. Die Tagespflegeperson erhält ein Entgelt für die Betreuung des Kindes.
Eltern
suchen eine flexible Kinderbetreuung: z.B.
- stundenweise
- ganztags oder
- für die ganze Woche
Elterninformation:
Elternanschreiben Eingewöhnung
Information Betreuungsgeld bei Kindertagespflege:
Bayerisches Betreuungsgeld - Änderungsmitteilung
Information zum Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Formulare und Dokumente
- Format: PDF, 64 kB
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
- Format: PDF, 167 kB
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
- Format: PDF, 365 kB
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Wie beantragen Eltern für ihr Kind die Kostenübernahme für die Förderung in Kindertagespflege?
Wenn Sie noch keine qualifizierte Kindertagespflegeperson gefunden oder können die Vermittlung über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Anspruch nehmen. Je nach Ihrem Wohnort ist folgende Ansprechpartnerin für Sie zuständig:
für Andechs, Feldafing, Herrsching, Starnberg, Tutzing:
Frau Gemander (Tel.: 08151 148-77430, E-Mail: susanne.gemander@lra-starnberg.de)
für Berg, Gilching, Krailling, Pöcking, Wessling:
Frau Hauzenberger (Tel.: 08151 148-77484, E-Mail: cornelia.hauzenberger@lra-starnberg.de)
für Gauting, Inning, Seefeld, Wörthsee:
Frau Schmidt (Tel.: 08151 148-77491, E-Mail: corinna.schmidt@lra-starnberg.de)
Sie können nach Absprache mit der Kindertagespflegeperson eine Förderung des Kindertagespflegeplatzes einkommensunabhängig beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beantragen.
Folgender Antragsvordruck ist dazu notwendig:
- „Tagespflegevereinbarung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“
Bei Bedarf kann die Kostenbeitragspflicht einkommensabhängig geprüft werden:
- „Antrag auf Reduzierung bzw. Erlass des Kostenbeitrages der Kindertagespflege“
Diese und weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.lk-starnberg.de/kindertagespflege
Die Tagespflegevereinbarung und ggf. der Antrag auf Erlass bzw. Reduzierung des Kostenbeitrags sollten sorgfältig ausgefüllt und im Original mit den notwendigen Nachweisen ca. 6 bis 8 Wochen vor Betreuungsbeginn beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eingereicht werden.
Nach Prüfung der Unterlagen und Entscheidung erhalten Sie und die Kindertagespflegeperson den Bewilligungsbescheid und ggf. den Bescheid über den zu zahlenden Kostenbeitrag bzw. die Freistellung.
Änderungen im laufenden Kindertagespflegeverhältnis sind über das Formular „Änderungsbuchung einer Kindertagespflege“ zu beantragen.
Kostenbeitragssatzung mit Anlage und Richtlinie zur qualifizierten Kindertagespflege
- Format: PDF, 67 kB » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard
Stand: 14.03.2023
- Format: PDF, 944 kB
- Format: PDF, 386 kB » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard
- » alternative Ausgabe als Text-Datei
[Format: PDF, 44 kB]